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Berlin: Das Hanf freigegeben

Freispruch im Cannabis-Prozess – Ströbele sah hocherfreut zu

Im weiß-blauen Sträflingshemd stand Theo Pütz gestern früh mit Gleichgesinnten vor dem Amtsgericht Tiergarten und demonstrierte für die Legalisierung von Cannabis. Danach kam er im grauen Pullover zusammen mit Georg Wurth, dem Geschäftsführer des Deutschen Hanfverbandes, in den Gerichtssaal. Gestern war Finale in dem Prozess um den Besitz illegaler Rauschmittel. Auch der Bundestagsabgeordnete der Grünen, Hans-Christian Ströbele, hörte zu. Wurth und Pütz wurde vorgeworfen, sie auf der Hanfparade 2002 illegal verteilt zu haben.

„Wir hatten 63 Faserhanfpflanzen, damit wollten wir unsere Wagen dekorieren“, sagte Wurth zu Beginn der Verhandlung. Doch so weit kam es nicht. Als Wurth und Pütz die Pflanzen aus dem Auto holten, kam die Polizei und beschlagnahmte sie. Vorwurf: Besitz illegaler Rauschmittel. Die Pflanzen hatte Wurth von einem staatlich subventionierten Anbauer aus der Uckermark erworben. „Ich hatte eine Rechnung, auf der stand, dass es sich um Nutzpflanzen handelte“, sagt Wurth, „aber die Polizisten glaubten, wir hätten die Pflanzen unterwegs austauschen können“.

Ströbele schüttelt den Kopf. „Gebt das Hanf frei“, hatte er der Polizei auf der Hanfparade 2002 zugerufen. Wurth hatte ihn um seine Stimme gebeten. Und auch Stefan Raab verliebte sich in den Politikerspruch. Gemeinsam mit Rapper Shaggy produzierte der Komiker eine CD unter gleichnamigen Titel mit Ströbels Originalstimme. „Seitdem sagen alle ,das‘ Hanf, dabei wäre ,der‘ Hanf eigentlich korrekt“, so Wurth. Aber im Gericht geht es nicht um Grammatik. Drei Gutachten wurden inzwischen erstellt, um zu prüfen, ob es sich um illegalen Cannabisbesitz handelte. Jede einzelne Schrift las der Richter den Anwesenden vor. Waren nun 0,04 oder 0,1 Gramm des Rausch erzeugenden Stoffes THC in den Hanfpflanzen? Fallen sie unter das Betäubungsmittelgesetz oder nicht? Ein Gutachten sagt Ja, ein anderes Nein. Und Ströbele langweilte sich. Nach den Schlussplädoyers das Ergebnis: der THC-Wert in den fünf untersuchten Pflanzen lag unter der Nachweisbarkeitsgrenze von 0,1 Prozent. Eine Rauschwirkung entsteht erst ab 0,3 Prozent Tetrahydrocannabinol. Erst dann fällt Cannabis unter das Betäubungsmittelgesetz. Das Urteil: Freispruch.

„Der Prozess ist eine Verschwendung der Gelder der Berliner Justiz“, reagierte Ströbele, der früher selbst Rechtsanwalt war. Anlässlich des Prozesses möchte Ströbele nun alles tun, „um endlich das Betäubungsmittelgesetz zu ändern“. Wurths Anwalt sieht in dem Urteil „einen möglichen Durchbruch für die Legalisierung von Haschisch“. Was eigentlich jetzt mit den Kosten sei, fragt Pütz den Richter nach dem Prozess. Damit habe er nichts zu tun, antwortete er.

Pütz und Wurth bedankten sich bei ihrem Schutzengel Ströbele: „Die nächste Hanfparade wird Grün“ . Ströbele freut das. Obwohl er, wie er sagt, ein „Nichtuser“, also Nichtnutzer ist: kein Alkohol, keine Zigaretten. Und erst recht kein Hanf.

Maxi Leinkauf

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