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Berlin: „Das ist der Albtraum eines jeden Gutachters“

_grundtext_s_Mit 17 Jahren verging sich Oliver Alt an einer Zwölfjährigen. Mit 25 erschlug er im Vollrausch einen Zechkumpanen und bekam dafür viereinhalb Jahre Haft.

_grundtext_s_Mit 17 Jahren verging sich Oliver Alt an einer Zwölfjährigen. Mit 25 erschlug er im Vollrausch einen Zechkumpanen und bekam dafür viereinhalb Jahre Haft. Nachdem Alt rund vier Jahre seiner Strafe in der Psychiatrie abgesessen hatte, ließ man ihn frei. Seine Bewährungszeit lief noch, als er am 10. August Günther R. bei einem Einbruch in dessen Haus tötete und seine Frau schwer verletzte. Katja Füchsel sprach mit Justizsenatorin Karin Schubert (SPD) über den Fall.

_grundtext_e__interview_s_Frau Schubert, ist das für die Justiz so etwas wie der größte anzunehmende Unfall? Wenn ein Straftäter auf Bewährung freigelassen wird und dann Menschen tötet?

_interview_e__grundtext_s_Das ist der Albtraum eines jeden Gutachters. Sie müssen schließlich die Prognose erstellen, wie sich ein Straftäter nach der Entlassung verhalten wird. Ein Albtraum ist so ein Fall auch für jeden Richter, der aufgrund der Gutachten die Entscheidung getroffen hat. Gibt ein Gutachten Anlass zur Befürchtung, dass ein Kandidat wieder straffällig werden könnte, muss der Richter die Entlassung ablehnen. Die Justiz ist schließlich auch dazu da, die Menschen zu beschützen.

_grundtext_e__interview_s_Trotzdem kommen solche Fälle immer wieder vor. . .

_interview_e__grundtext_s_Oliver Alt war drei Jahre auf freiem Fuße. Das heißt, dass die positive Zukunftsprognose ja immerhin eine ganze Weile gehalten hat. Das ist keine Entschuldigung, wenn Menschen getötet werden, aber es belegt die Schwierigkeit der Prognoseentscheidung, die die Entwicklung während eines langen zukünftigen Zeitraums vorwegnehmen will.

_grundtext_e__interview_s_Warum kam Oliver Alt nicht ins Gefängnis, nachdem er einen Zechkumpan totgeschlagen hatte?

_interview_e__grundtext_s_Wenn eine Drogenabhängigkeit vorhanden ist, und wenn man davon ausgeht, dass die Sucht Ursache für die Straftat ist, kommt der Täter in die Entziehungsanstalt. Handelt es sich um einen einmaligen Vollrausch, kommt er ins Gefängnis.

_grundtext_e__interview_s_Werden denn Konsequenzen aus dem Fall gezogen?

_interview_e__grundtext_s_Aber ja. Aus solchen Fällen werden, Gott sei Dank, immer Konsequenzen gezogen. Der Fall wird jetzt individuell aufbereitet. Die Staatsanwaltschaft prüft derzeit, wie so etwas möglich war und in Zukunft zu verhindern _grundtext_e_ist. Aber ein „Restrisiko“ wird leider nie ganz auszuschließen sein, auch wenn wir versuchen, dies mit allen Mitteln gering zu halten. Aufgabe des Maßregelvollzuges ist es, den Täter zu behandeln und die Allgemeinheit zu schützen, es darf aber nicht zu einer unbeschränkten Freiheitsberaubung durch den Staat werden.

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