zum Hauptinhalt

Berlin: Das Kriminalgericht Moabit ist für seine erste Video-Konferenz gerüstet

Der Test-Sessel steht in einem von der Sonne durchfluteten Büro in Köln. "Keiner da, wie immer", sagt Renate Möcke im Berliner Landgericht.

Der Test-Sessel steht in einem von der Sonne durchfluteten Büro in Köln. "Keiner da, wie immer", sagt Renate Möcke im Berliner Landgericht. Den Gerichtssaal B 129 in Moabit hat die Vorsitzende Richterin für die Video-Vorführung abdunkeln lassen, nun schauen alle auf die Leinwand in der Mitte des Saales - doch der Test-Sessel am anderen Ende der Schaltung bleibt verwaist.

Das Moabiter Kriminalgericht ist für die Premiere gerüstet: Die Zeugenaussage aus dem Ausland über Videokamera direkt in den deutschen Gerichtssaal ist nun möglich. Damit hat der La-Belle-Prozess Chancen, zumindest aus technischer Sicht in die Geschichte der Justiz einzugehen. Derzeit lässt die 23. Große Strafkammer prüfen, ob die Vernehmung von sechs Zeugen von Tripolis per Videokonferenz nach Berlin übertragen werden könnte. Gewünscht hätte sich Renate Möcke die Anlage in Moabit bereits, als vor einem Jahr die Kurden vor dem israelischen Konsulat erschossen wurden. "Dann hätte man die Wachmänner, die damals sofort ausgeflogen wurden, vielleicht per Video befragen können", sagt die Richterin.

Theoretisch möglich ist das seit Inkrafttreten des Zeugenschutzgesetzes im Jahr 1998. Vor allem Kinder, aber auch gefährdete Zeugen können seitdem vor der Kamera vernommen werden. Der Gesetzgeber wollte damit Kindern, die beispielsweise Opfer von Sexualdelikten geworden sind, eine Gegenüberstellung mit den Angeklagten ersparen. Bei dem neuen Verfahren werden die Kinder, die in einem kleinen Zimmer hinter dem Gerichtssaal sitzen, per Kamera vom Richter befragt. Die Antworten werden live in den Saal übertragen.

In Moabit gibt es diese Möglichkeit seit rund einem Jahr, genutzt wurde sie noch nie - wiederum zum Schutze der Kinder. "Der Raum war bislang alles andere als kindgerecht eingerichtet", sagt Richter Olaf Arnoldi, der mit seiner Kollegin die Anlage organisiert hat. "Das wollte man den Kindern nicht zumuten."

Nun ist in Moabit aber auch das "Kinderzimmer" fertig. Die blauen Polster haben die Gefangenen der JVA Tegel gefertigt. Die bunte Landschaft an der Wand hat ein Kunststudent gemalt. Und ein bekannter Schlagersänger spendierte die Armee von Plüschtieren, die Fans auf die Bühne geworfen hatten. "Jetzt ist unser Bedarf an Spielzeugen glücklicherweise gedeckt", sagt Arnoldi.

Aber auch ohne das so genannte "Zeugenwohl" darf seit einer Entscheidung des BGH die Kamera laufen. In dem Fall ging es um angebliche Kokaingeschäfte in New York. Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht bemühten sich vergeblich, den alle Seiten interessierenden New Yorker Zeugen zu einer Aussage in Deutschland zu bewegen. Weil dieser die Reise nicht antreten wollte, bezeichnete das Gericht ihn schließlich als unerreichbar im Sinne der Strafprozessordnung. Der Einspruch des BGH kam prompt: Man hätte den Zeugen audiovisuell vernehmen können, hieß es in der Revisionsbegründung. Deshalb muss das Landgericht Mannheim nun neu über den Fall entscheiden.

In Berlin hoffen die beiden Richter derweil, dass sich ihr Videogerät bald amortisieren wird. Weil man beispielsweise die Sachverständigen für ihre Aussagen nun nicht mehr unbedingt aus dem ganzen Land einfliegen lassen muss. Einzige Bedingung für eine Videokonferenz: "Alle Parteien im Gerichtssaal müssen einverstanden sein."

Die Zeugen, die aus dem Ausland in den Moabiter Gerichtssaal geschaltet werden, müssen nach Arnoldis Worten nicht unbedingt aus technisch hoch entwickelten Ländern stammen. Schließlich gebe es inzwischen auf der ganzen Welt Fernsehanstalten, die den Gerichten bei der Übertragung behilflich sein könnten. "Dann aber möglichst ohne Werbung."

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false