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Berlin: Das Treptow-Köpenick-Paradox

Klage beim Verfassungsgericht: CDU-Mann verlor sein Mandat, obwohl die Union eines dazugewann

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Carsten Wilke will ins Abgeordnetenhaus, doch ihm fehlt das Mandat. Der Landeswahlleiter hatte es dem CDU-Politiker aus Treptow-Köpenick nach der Parlamentswahl 2001 weggerechnet. Wilke reichte Klage beim Berliner Verfassungsgerichtshof ein. Gestern war mündliche Verhandlung. Nach drei Stunden Palaver ahnte der interessierte Laie, dass das Landeswahlrecht ein Dschungel ist, in dem gefährliche Tiere lauern.

Erörtert wurde folgendes Problem: Wilke hatte auf Platz 2 der CDU-Bezirksliste in Treptow-Köpenick kandidiert. Nach der Wahl rechnete der Landeswahlausschuss aus, wie viel Mandate jeder Partei aufgrund des Wahlergebnisses zustanden. Unser CDU-Mann freute sich: Die CDU in Treptow-Köpenick hatte zwei Listenmandate erobert. Wilke saß demnach im Parlament. Pustekuchen! Denn die amtlichen Rechenkünstler hatten festgestellt, dass der CDU landesweit ein Ausgleichsmandat zustand. SPD und PDS hatten überproportional viele Direktmandate gewonnen. Diese Überhangmandate mussten ausgeglichen werden. Deshalb wurden der Union nicht 34, sondern 35 Sitze zugebilligt. Um herauszufinden, welcher CDU-Bezirksliste das neue Mandat zustand, wurde die Sitzverteilung – nun auf Grundlage von 35 Mandaten – ein zweites Mal durchgerechnet. Und siehe da: Treptow-Köpenick verlor einen Sitz, während die CDU in Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg je einen hinzugewann. Wilke war weg vom Fenster.

Die Wahlmathematik habe Bocksprünge gemacht, sagte Wahlleiter Andreas Schmidt von Puskas. Wegen der Niemeyerschen Quotientenmethode, die schon 1880 das „Alabama-Paradoxon“ erzeugt habe. Damals sollte das US-Repräsentantenhaus aufgestockt werden, aber dann hätte Alabama einen Sitz verloren. Wilkes Rechtsvertreter, der Kommunalrechtler Götz Meder, blieb unbeeindruckt. Seiner Auffassung nach hätte der Landeswahlleiter die bezirkliche Verteilung der CDU-Mandate nicht neu durchrechnen dürfen. Die Landeswahlordnung, auf die sich der Wahlleiter stützte, sei an dieser Stelle „defekt“. Sie widerspreche dem Wahlgesetz und der Verfassung. „Ein Mandat, das vergeben wurde, kann nicht wieder weggenommen werden.“ Das Gericht wird in Kürze entscheiden.

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