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Um ein mögliches Nachtflugverbot am künftigen Hauptstadtflughafen wird weiter gestritten.

© dpa

Nachtflugverbot am Flughafen BER: Das Volk will seine Ruhe

Das Volk entscheidet. Oder auch nicht. Am Dienstag beginnt in Berlin die Unterschriftensammlung für ein umfassendes Nachtflugverbot am Willy-Brandt-Flughafen. Am Ende könnte ein Volksentscheid stehen.

Ab heute werden in Berlin Unterschriften für ein umfassendes Nachtflugverbot am Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) in Schönefeld gesammelt, Brandenburg folgt am 4. Juni. Ziel beider Initiativen ist ein striktes Flugverbot von 22 Uhr bis 6 Uhr, wie es auch der Präsident des Umweltbundesamtes, Jochen Flasbarth, fordert. Am künftigen Flughafen soll es bisher nämlich nur zwischen 0 Uhr und 5 Uhr – mit Ausnahmen – ruhig bleiben. Klagen dagegen hat das Bundesverwaltungsgericht abgewiesen.

In der ersten Stufe hatten die Initiatoren in Berlin rund 30 000 Unterschriften gesammelt, in Brandenburg waren es sogar 40 000. Nun müssen sich in Berlin innerhalb von vier Monaten rund 173 000 Stimmberechtigte in die Unterschriftenlisten eintragen, in Brandenburg sind es etwa 80 000. Unterschreiben kann man nicht nur in den 39 Auslegungsstellen, sondern auch an Ständen der Initiatoren. In Brandenburg sind dagegen keine Straßensammlungen möglich.

Wird die nötige Anzahl der Stimmen erreicht, müssen sich die Parlamente beider Länder mit dem Antrag für ein umfassendes Nachtflugverbot beschäftigen. In der ersten Stufe haben beide Häuser die Anträge abgelehnt. Bleibt es erneut dabei, folgt ein Volksentscheid.

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Gibt es auch dort eine Mehrheit für das Nachtflugverbot, wäre der Volksentscheid aber für die jeweiligen Regierungen immer noch nicht zwingend bindend, da nicht über ein Gesetz abgestimmt wird. Auch beim Volksentscheid zur Offenhaltung des Flughafens Tempelhof hatte der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) im Vorfeld klargemacht, dass der Flughafen unabhängig vom Ausgang des Volksentscheids geschlossen werde. Beim Nachtflugverbot kommt erschwerend hinzu, dass dafür der Staatsvertrag zwischen Berlin und Brandenburg geändert werden müsste. Deshalb kann darüber auch in Berlin abgestimmt werden, obwohl für die Nachtflugregelungen allein das Brandenburger Infrastrukturministerium zuständig ist.

Sehen Sie hier eine Bildergalerie zur Entstehung des Pannen-Flughafens

Aber auch das Bundesverkehrsministerium mischt mit. Ob ein von der rot-grünen Landesregierung in Nordrhein-Westfalen für den Flughafen Köln/Bonn vorgesehenes Flugverbot zwischen 0 Uhr und 5 Uhr am bereits angedeuteten Veto des Bundes scheitert, wird sich zeigen. Gegen ein erweitertes Nachtflugverbot könnten auch Fluggesellschaften klagen.

Wie viel Krach die Anwohner am Flughafen Tegel voraussichtlich bis zum 17. März 2013, wenn BER in Schönefeld in Betrieb gehen soll, nachts noch ertragen müssen, will die Luftfahrtbehörde in dieser Woche festlegen. Bisher darf regulär zwischen 23 Uhr und 6 Uhr nicht geflogen werden. Air Berlin und Lufthansa haben rund 150 Ausnahmen beantragt: 120 nach 23 Uhr und 30 vor 6 Uhr. Vor allem bei den frühen Starts ab 5.20 Uhr sieht die Behörde Probleme; dagegen hält sie die beantragten Flüge bis etwa 23.15 Uhr für genehmigungsfähig. Am Dienstag will sich die Tegeler Fluglärmkommission damit beschäftigen.

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Das Nachtflugverbot wird bereits jetzt nicht eingehalten. Im vergangenen Jahr gab es zwischen 23 Uhr und 24 Uhr insgesamt 812 Linienflüge; zwischen 0 Uhr und 6 Uhr kam es zu 54 Flügen im Linienverkehr.

Hinzu kommen Ambulanz-, Regierungs- und Postflüge, so dass sich die Gesamtzahl zwischen 23 Uhr und 6 Uhr auf 1211 erhöht – bei 164 177 Flügen.

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