zum Hauptinhalt

Berlin: Das war das Wochenende: Der Kanzler auf der Buga und weitere Meldungen

Eigentlich gibt es kaum einen Grund, sich nicht bei diesem ungemütlichen, unfreundlichen Wetter, mit dem nicht nur die Frühlingsblüher kämpfen, ins Bett zu legen und die Wochenend-Zeitung zu lesen. Für alle die es doch nicht getan haben, hier das Wichtigste im Kurzüberblick: Der Kanzler auf der BugaAls Symbol für den Aufschwung hat Bundeskanzler Gerhard Schröder die Bundesgartenschau in Potsdam gewürdigt, die am Freitag offiziell eröffnet wurde.

Eigentlich gibt es kaum einen Grund, sich nicht bei diesem ungemütlichen, unfreundlichen Wetter, mit dem nicht nur die Frühlingsblüher kämpfen, ins Bett zu legen und die Wochenend-Zeitung zu lesen. Für alle die es doch nicht getan haben, hier das Wichtigste im Kurzüberblick:

Der Kanzler auf der Buga

Als Symbol für den Aufschwung hat Bundeskanzler Gerhard Schröder die Bundesgartenschau in Potsdam gewürdigt, die am Freitag offiziell eröffnet wurde. Seit Sonnabend ist die 26. Buga für den Publikumsverkehr geöffnet. Bis zum 7. Oktober rechnen die Veranstalter mit 2,5 Millionen Besuchern, die sich an der grünen Oase im Bornstedter Feld erfreuen.

Freie Bahn

Nun rollt der Verkehr wieder durch die lange von Bauarbeiten gesperrte Leipziger Straße von Ost nach West. Ob zu Fuß, mit dem Bus oder dem Auto: Jeder kommt schneller und ohne Umwege ans Ziel. Keine Umwege, keine Zäume, keine Baugruben mehr. Drei Tagesspiegel-Reporter machten testeten die Strecke.

"Der König vom Stutti"

wird zu zweieinhalb Jahren Haft wegen Förderung der Prostitution, Zuhälterei und Körperverletzung verurteilt. Insgesamt 100 000 Mark will Bordellbetreiber Bernd T., bekannt als "König vom Stuttgarter Platz", an vier frühere Prostituierte einer Sex-Clubs zahlen. Er habe eingesehen, dass die Damen "übervorteilt" wurden.

Hauptstadt der Grafitti-Sprayer

Etwa 4000 Sprayer im Alter von 14 bis 20 Jahren sind hier aktiv und richten einen Schaden von jährlich 40 Millionen Mark an. Berlins Regierender Bürgermeister und Justizsenator Eberhard Diepgen fordert zwar härtere Gesetze, doch bisweilen werden die Schmierer von der Berliner Justiz nicht einmal mehr dazu verurteilt, ihre Werke selbst zu entfernen. Bislang gelten Grafitti nicht per se als Sachbeschädigung, sondern nur dann, wenn durch sie der Untergrund beschädigt wird. In allen anderen Fällen können die Eigentümer nur zivilrechtlich - also entsprechend milde - gegen die Sprüher vorgehen. Hier will Diepgen mit seiner neuen Gesetzesinitiative ansetzen. Ob seine Initiative Erfolg hat, ist fraglich.

weitere Meldungen

Zur Startseite