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DATEN IM NETZ: Die einfache Neugier reicht

INFORMATIONSFREIHEITSGESETZSeit 14 Jahren hat Berlin ein Informationsfreiheitsgesetz, das dem Bürger weitgehende Rechte einräumt. Jeder kann es in Anspruch nehmen – und dabei in jede Akte der Verwaltung schauen, auch interne Informationen verlangen –, ohne dass dieses Ansinnen besonders begründet werden muss.

INFORMATIONSFREIHEITSGESETZ

Seit 14 Jahren hat Berlin ein Informationsfreiheitsgesetz, das dem Bürger weitgehende Rechte einräumt. Jeder kann es in Anspruch nehmen – und dabei in jede Akte der Verwaltung schauen, auch interne Informationen verlangen –, ohne dass dieses Ansinnen besonders begründet werden muss. Einfache Neugier reicht. So soll die Verwaltung leichter durch die Bürgerinnen und Bürger zu kontrollieren sein und transparenter werden. Nicht alle Behörden sind jedoch willig, ihre Akteninhalte herauszugeben. Wer als Bürger Probleme bekommt, kann sich an den Datenschutzbeauftragten wenden und diesen um Hilfe bitten. Darüber hinaus sind Einsichtsrechte in vielen Spezialgesetzen geregelt. Völlig grenzenlos ist das Einsichtsrecht nicht – schutzwürdige Belange Dritter, fremde Daten und auch Betriebsgeheimnisse müssen nicht offengelegt werden.

SPICKMICH.DE

Das Onlineportal Spickmich.de versteht sich als Netzwerk für Schüler, die ihre Schule und ihre Lehrer bewerten wollen. Damit die Noten der Lehrer auf dem Portal erscheinen, müssen nach Angaben des Portals „mindestens zehn Schüler einer Schule den gleichen Lehrer benotet haben“. Außerdem gehört zu der kommerziellen Spickmich GmbH das Portal Schulradar.de, das Eltern Hinweise zur Schulwahl geben soll. Allerdings sind die Angaben sehr lückenhaft und zum Teil veraltet. So gibt es dort Schulen, die unter einem Namen erscheinen, der bereits vor mehreren Jahren abgelegt wurde. fk/sve

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