zum Hauptinhalt

Datenschutz: Bundeskriminalamt spähte Tagesspiegel aus

Bei der Suche nach Brandstiftern wurden Briefe gelesen und Telefonate mitgehört. Die Staatsanwaltschaft bestätigt den Vorgang. Auch andere Zeitungen sind betroffen.

Von

Die Telefongespräche zweier Tagesspiegel-Mitarbeiter und an diese Zeitung adressierte Briefe sind im Zusammenhang mit zwei verschiedenen Ermittlungen gegen mutmaßliche Linksextremisten vom Bundeskriminalamt kontrolliert worden. Das wurde dem Tagesspiegel gestern von der Bundesanwaltschaft und weiteren Quellen bestätigt. Der Tagesspiegel wurde in beiden Fällen nicht von der Maßnahme informiert.

Nach Informationen der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hat das Bundeskriminalamt vom 18. bis 22. Mai 2007 die Post an vier Berliner Tageszeitungen kontrolliert. Betroffen seien neben dem Tagesspiegel die „Berliner Zeitung“, die „Berliner Morgenpost“ und die „BZ“. Durch die Durchsuchungen im zuständigen Postverteilzentrum 10 in Mitte wollte das Bundeskriminalamt offenbar so genannte Bekennerschreiben finden, die von der linksradikalen Vereinigung „Militante Gruppe" nach Anschlägen an Medien verschickt worden sind. Die Briefe seien nach Form und Gestalt ausgewählt worden, heißt es in einem dem Tagesspiegel vorliegenden richterlichen Beschluss. Die Behörden hätten sich offenbar daran orientiert, wie bisherige Selbstbezichtigungsschreiben der Militanten Gruppe ausgesehen haben. Schätzungsweise sind mehrere hundert Briefe kontrolliert worden. Zwei Briefe an die „Morgenpost“ und die „BZ“ wurden kopiert und ausgewechselt, heißt es in den Akten.

„Das Vorgehen der Behörden hebelt den Informantenschutz komplett aus“, sagte Andreas Köhn, stellvertretender Berliner Verdi-Chef. Wenn die Redaktionen nicht über solche Maßnahmen informiert würden, könnten sich Informanten nicht mehr sicher fühlen, wenn sie mit Journalisten in Kontakt treten.

In einem anderen Ermittlungsverfahren beschweren sich Rechtsanwälte darüber, dass Gespräche ihrer Mandanten monatelang vom Bundeskriminalamt abgehört worden sind. Den zwei Berlinern werden Brandanschläge zur Last gelegt. Zu den Abgehörten gehören nicht nur Anwälte der Beschuldigten, sondern auch zwei Mitarbeiter des Tagesspiegels sowie andere Journalisten. Die Rechtsanwälte werfen den Ermittlern vor, dabei unverhältnismäßig vorgegangenen zu sein. So wurden die Gespräche der Verdächtigen mit ihren Anwälten und mehreren Journalisten protokolliert.

Aus dem Büro des Bundesdatenschutzbeauftragten heißt es, dass die Kontrolle der Post wegen des vorliegenden richterlichen Beschlusses „formal korrekt“ gewesen sei. Bei den mitgeschnittenen Telefonaten zwischen den zwei in einem anderen Verfahren verdächtigten Berlinern und Anwälten sowie Journalisten habe man aber erhebliche Bedenken. Wünschenswert wäre, wenn die Überwachung bei solchen Gesprächen unterbrochen werde, sagten die Datenschützer. „Wer Journalisten belauscht und Redaktionspost mitliest, verstößt gegen das Grundgesetz“, kritisierte Bundestags-Vizepräsidentin Petra Pau (Linke).

Erst kürzlich wurde der ebenfalls als Terrorist verdächtigte Soziologe Andrej Holm aus der Untersuchungshaft entlassen. Der Berliner Wissenschaftler war Ende Juli vom Bundeskriminalamt unter dem Vorwurf verhaftet worden, er habe sich mit anderen Verdächtigen getroffen. Außerdem sollen Passagen seiner wissenschaftlichen Texte dem Stil der Bekennerschreiben der Militanten Gruppe ähneln.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false