zum Hauptinhalt

Datenschutz: Kinskis Akten bleiben vorerst verschlossen

Die psychiatrische Behandlungsakte von Klaus Kinski ist künftig nur nach Rücksprache mit Sohn Nikolai und in anonymisierter Form einzusehen.

Zu dieser Regelung erklärte sich am Mittwoch Landesarchivleiter Uwe Schaper in der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht bereit, auf Vorschlag des Vorsitzenden Richters. Demnach muss Nikolai Kinski darüber informiert werden, dass Dritte die Akte einsehen wollen, etwa für Forschungszwecke. Innerhalb von zwei Wochen kann er dem Antrag widersprechen. Die Regelung gilt bis Dezember 2021. Dann läuft die 30-jährige Schutzfrist zur Wahrung postmortaler Persönlichkeitsrechte aus. Klaus Kinski starb 1991.

Nikolai Kinski war nicht zur Verhandlung erschienen. Seine Anwältin Christine Danziger ist mit dem Ausgang zufrieden: „Durch die Regelung wird den Persönlichkeitsbelangen des Vaters des Klägers Rechnung getragen.“ Datenschützer Alexander Dix, auf dessen Auskunft sich Archivleiter Uwe Schaper bei der Herausgabe im vergangenen Sommer berief, rechtfertigte die Offenlegung weiterhin mit dem Recht auf Informationsfreiheit. Er verwies darauf, dass Kinski in einer Autobiografie selbst über den Aufenthalt in der Psychiatrie schrieb. hey

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false