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In Zukunft soll man auch bei der BVG sein Ticket mit dem Handy lösen können. Dazu will das Unternehmen die Bewegungsprofile der Nutzer sechs Monate lang speichern.

© dapd

Datenschutz: Mit Handy-Tickets dem Fahrgast auf der Spur

Künftig können BVG-Kunden ihr Ticket auch mit dem Smartphone lösen. Dazu werden die Bewegungsdaten der Fahrgäste aufgezeichnet - und sechs Monate lang gespeichert.

Anstehen am Automaten? Entfällt. Kramen nach Kleingeld? Überflüssig. Jedenfalls für alle, die künftig ihren BVG-Fahrschein mit dem Mobiltelefon bezahlen. „Ab sofort können alle Bus- und Bahnkunden in Berlin das Handyticket nutzen“, sagte BVG-Finanz- und Vertriebsvorstand Henrik Falk. Er rechnet damit, dass bis zum Jahr 2020 mindestens 30 Prozent der Fahrgäste aufs Handyticket umgestiegen sein werden.

Nutzen können das neue Angebot Besitzer eines iPhones oder eines Smartphones mit dem Betriebssystem Android. Rund die Hälfte der Berliner Mobiltelefonbesitzer verfüge bereits über ein solches Handy, so Falk. In ein bis zwei Jahren würden diese Modelle nahezu alle klassischen Geräte verdrängt haben.

Das Handy-Ticket aktiviert man – am besten vorm Betreten des Bahnhofs –mit einem kurzen Tastendruck. Ausreden gelten nicht: Wer sich nicht einloggt, fährt schwarz. Die einzelnen Fahrten eines Tages werden für den Kunden jeweils zum günstigsten Tarif – im Höchstfall dem Tagesticket zu 6,30 Euro – addiert. Gruppentickets können nicht per Handy gebucht werden und Minderjährige sind aus rechtlichen Gründen von der Teilnahme bei „Touch & Travel“ ausgeschlossen. Das Angebot gilt für Busse und Bahnen im Tarifbereich A/B einschließlich Potsdams und soll spätestens bis zur Eröffnung des neuen Flughafens in Schönefeld auf den C-Bereich ausgedehnt werden. Auf den Fernstrecken der Bahn kann es nur zum Normaltarif genutzt werden.

Damit es später beim Abrechnen nicht zum Streit kommt, werden die Bewegungsdaten der Fahrgäste zwischen An- und Abmeldung über die Ortungsfunktion des Handys ermittelt und aufgezeichnet. Dies geschehe unter Berücksichtigung aller Aspekte des Datenschutzes, so Birgit Wirth, Leiterin des Projekts Mobilität der Deutschen Bahn. Nach Ablauf der Einspruchsfrist gegen die monatliche Abrechnung werden die Daten gelöscht. Das heißt: nach einem halben Jahr.

Was wiederum dem Berliner Datenschutzbeauftragten Alexander Dix gar nicht gefällt. Er kritisierte gestern, dass die BVG seine Behörde über das Projekt nicht benachrichtigt hat und in ihrer Kundeninformation nicht eindeutig über die Aufzeichnung des Bewegungsprofils informiert. Er erwarte von dem Unternehmen eine Erläuterung der technischen Details und eine zeitnahe Ergänzung zumindest der Website.

Allen Bedenken zum Trotz bekommt das Mobiltelefon im Berliner Verkehr immer größere Bedeutung. So können Handybesitzer längst an den Haltestellen aktuelle Fahrplaninformationen abfragen. Die Bahn hat auch ihren derzeit an 50 Punkten im Bezirk Mitte verfügbaren Fahrradverleih „Call a bike“ bereits mit dem Handy verknüpft. Registrierte Nutzer können die Räder über Mobilfunk-Applikationen entleihen. Und beim Handyparken können sich Autofahrer, die bei einem der sechs in Berlin tätigen Betreiber angemeldet sind, per Mobiltelefon in den 23 Parkraumbewirtschaftungszonen der Stadt an- und abmelden. Sie erhalten dann gegen eine geringe Gebühr monatlich eine minutengenaue Abrechnung.

Mit geschätzten 12 000 bis 16 000 Teilnehmern und einem Monatsumsatz von rund 50 000 Euro wird das Angebot in Berlin deutlich weniger genutzt als in Städten wie Köln oder Wiesbaden, sagt Michael Sandrock vom Dachverein TelemeticsPRO. Die Bezirke würden nicht für die Angebote werben und auch den Anbietern fehle angesichts der geringen Einnahmen das Geld dafür.

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