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Berlin: Daueraufenthaltsgenehmigung: Yan-Yan darf Berlinerin bleiben

Die Panda-Bärin Yan-Yan hat eine Daueraufenthaltsgenehmigung für Berlin erhalten. Die Aufenthaltserlaubnis war am 14.

Die Panda-Bärin Yan-Yan hat eine Daueraufenthaltsgenehmigung für Berlin erhalten. Die Aufenthaltserlaubnis war am 14. April nach fünf Jahren abgelaufen. Die Bärin gehört der Volksrepublik China. Deren Ministerpräsident Zhu Rongji hatte bei seinem Berlin-Besuch im Juli gesagt, Yan-Yan könne so lange hier bleiben, wie sie wolle. Das kam einem Geschenk gleich, auch wenn es keine Früchte trägt. Die Bärin lebt in Gefangenschaft des Zoologischen Gartens und hat außerhalb ihres Gatters eine stattliche Anhängerschaft. Und sie hat auch immer wieder den auf Werbung bedachten Warenhäusern und auf Eigenwerbung angewiesenen Politikern ihre Dienste erwiesen. Nun eben dem ganz besonders angewiesenen Senator und SPD-Vorsitzenden Strieder. Er hat gestern nachgerade päpstlich von seinem Stuhl herab mitteilen lassen: "Wir haben die Genehmigung für das Bleiben des Panda-Weibchens erteilt." Er verkündete diese frohe Botschaft als "ein ganz besonderes Weihnachtsgeschenk" und zwar kraft seines Amtes als Berliner Oberhirte für den Artenschutz. Die künstliche Befruchtung des Bärchens war ein Schuss in den Ofen. Die Kunst eines Politikers aber besteht darin, aus jedem Fehlschlag zur richtigen Zeit - hier Weihnachen - Werbekapital zu schlagen.

erk

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