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Rund 40.000 Flüchtlinge erwartet Berlin in diesem Jahr. Der Bund zahlt für sie, aber nicht alles.

© Patrick Pleul/dpa

Update

Debatte über Betreuungskosten in Berlin: 600 Millionen Euro für Flüchtlinge

Das Geld vom Bund - 670 Euro pro Flüchtling und Monat - reicht nur für Unterhalt und Betreuung. Den Bau von Unterkünften muss Berlin aus anderen Finanztöpfen bezahlen.

Von Fatina Keilani

Die Berliner Landesregierung will das kürzlich vom Bundesverfassungsgericht gekippte Betreuungsgeld für die Betreuung von minderjährigen Flüchtlingen einsetzen, vor allem für die durch ihren Zuzug wachsenden Kita-Kosten. Das sagte Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen (SPD) am Mittwoch im Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses. Der Senator geht davon aus, dass auf Berlin jährlich rund 600 Millionen Euro konsumtive Ausgaben für die Flüchtlingsbetreuung zukommen. Grünen-Haushaltspolitiker Jochen Esser allerdings zweifelt, dass mit diesem Geld wirklich alle erforderlichen Leistungen abgedeckt sind.

Rund die Hälfte der Asylbewerber werden anerkannt

Kollatz-Ahnen sprach davon, dass kürzlich beim Bund-Länder-Gipfel zur Asylthematik "wesentliche Fortschritte" erreicht worden seien. Statt einmalig 500 Millionen zahlt der Bund demnach eine Milliarde an die Länder. Davon bekomme Berlin 110 Millionen Euro. Der Finanzsenator stellte auch neue Zahlen zur Zusammensetzung der in Berlin eintreffenden Flüchtlingsgruppen vor. Demnach stammten zuletzt nur noch sechs Prozent aus den Balkan-Staaten, die in der Politik als "sichere Herkunftsländer" diskutiert werden, 52 Prozent der Menschen stammten aus Syrien. Derzeit würden mehr als die Hälfte der Ankommenden anerkannt, berichtete Kollatz-Ahnen.

Asylverfahren dauern durchschnittlich fünf Monate

Derzeit gehe der Bund von einer Verfahrensdauer von 5,3 Monaten pro Asylbewerber aus, und die Frage sei, für wie viele Monate gezahlt werde, wenn etwa das Verfahren im Einzelfall kürzer oder länger dauere. Der vom Bund beschlossene Satz liegt bei 670 Euro pro Flüchtling und Monat. Davon seien Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Integrationsleistungen umfasst. Investive Ausgaben, etwa für den Bau von Unterkünften, kämen hinzu.

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