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Berlin: Debatte um Großplastik: In Sachen Kunstwerk gegen Kunstwerk

"Erst bauen wir die Fundamente ein, dann sehen wir weiter..

"Erst bauen wir die Fundamente ein, dann sehen wir weiter...", so der Vorschlag der Oberfinanzdirektion. "Weiter sehen", das bedeutet, eine Einigung zwischen zwei Künstlern herbeizuführen - um dann, falls man sich nicht einigt, die Fundamente wieder auszubauen? Dass man sich nicht einigt, ist abzusehen. Der Streit geht darum, ob die Großplastik des Künstlers Robert Schad im Innenhof des Finanzministeriums (Detlev-Rohwedder-Haus) aufgestellt werden darf und inwieweit die Freiflächengestaltung der Gartenarchitektin Regina Poly gestört wird.

Als der Gartenplan entstand, war zwar Kunst für den Hof in Aussicht genommen, doch ob Licht oder Installation, Skulptur oder Farbe wusste niemand zu entscheiden. Poly legte ihre Pläne mit den geometrischen Buchsbaumrabatten und den in Spannung dazu asymmetrisch gesetzten Bäumen als Korrespondenz und Kommentar zur 30er-Jahre-Architektur des damaligen Reichsluftfahrtministeriums vor und konnte sie zügig realisieren. Als das Werk vollendet war, lobte man es allenthalben.

Mit ihrem Gartenkunstwerk, so dachte Frau Poly, sei das Thema Kunst im Hof vom Tisch. Doch anders als beim Bundesrat, wo Gartengestalter und Künstler sich während der Arbeit verständigten, wurde beim Finanzministerium der Künstlerwettbewerb nachgeschoben. Dessen Jury stelle nicht gerade künstlerisches Feingefühl unter Beweis. Die ausgewählte Arbeit von Robert Schad, eine 27 Meter lange, 9,5 Meter hohe Stahlplastik, kann sich nur auf Kosten des anderen Kunstwerks in Szene setzen, das heißt, ein Kunstwerk wird zerstört durch ein zweites. Regina Poly, als Jurymitglied nicht geladen, sondern im Preisgericht nur Gast, sah den Entwurf als geringstes Übel und zeigte sich kompromissbereit, hatte man ihr doch bedeutet, sie besäße ohnehin kein Urheberrecht an ihrer Arbeit.

Nun traf man sich vor dem Landgericht. Dort beruft sich die Oberfinanzdirektion auf das (nie ausdrücklich formulierte) Einverständnis der Landschaftsarchitektin, während diese ihr Urheberrecht geltend macht. Und jetzt erst wird Herrn Schad angetragen, sich mit der Architektin abzusprechen.

Vor Gericht ging es zunächst um eine einstweilige Verfügung gegen Eingriffe in Polys Werk. Sie wurde abgelehnt. In der Sache habe die Antragstellerin Recht, doch komme sie mit ihren Einwänden zu spät, und die Sache sei nicht dringlich. Nun wird wohl in weiteren Runden das Urheberrecht verhandelt. Eine Lösung würde der Behörde unlösbare verwaltungs- und finanztechnische Winkelzüge abverlangen. Denn eigentlich ist ein Kunstwerk überzählig. Das Entweder-Oder aber, Verzicht auf Schads 200 000-Mark-Großplastik oder Zerstörung von Polys Gartenkunst, die mit 600 000 Mark bezahlt wurde, kommt den Steuerzahler teuer zu stehen. Und das im Hof des Finanzministers!

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