zum Hauptinhalt

Berlin: Demo-Teilnahme kommt aufs Zeugnis Schulen entscheiden aber selbst,

ob das Fehlen bestraft wird

Die 50 000 Schüler, die am Donnerstag wegen der Demonstration den Unterricht ausfallen ließen, müssen eventuell mit einem Vermerk auf ihren Zeugnissen rechnen. „Das Fehlen bleibt weiterhin ein rechtlicher Verstoß, auch wenn Schulsenator Klaus Böger Verständnis für das Verhalten der Schüler geäußert hat“, erklärt Thomas John, Pressesprecher der Senatsschulverwaltung. Die Situation sei rechtlich eindeutig geregelt. „Eine Demonstrationsteilnahme gilt automatisch als unentschuldigtes Fehlen“, sagt John. Es liege aber im Ermessensspielraum jeder Schule, wie sie damit umgehe,

An der JohnLennon-Oberschule in Mitte wird dieser Spielraum eng gefasst: „Ich unterscheide nicht zwischen einem guten oder schlechten Zweck einer Demonstration“, erklärt Schulleiter Jochen Pfeifer. Die Rechtslage sei in diesem Fall eindeutig. „Das ist ganz klar unentschuldigtes Fehlen.“ Besonders den Schülern der Klassen 7 bis 10 (Mittelstufe) habe man eine Teilnahme wegen der Aufsichtspflicht der Schule verboten. „Doch auch bei den Oberstufenschülern bleibt es illegales Verhalten, das wir allerdings nicht mit aller Macht verfolgen werden.“

Anders sieht es an der Robert-Blum-Oberschule in Schöneberg aus. „Wir planen keinerlei Sanktionen“, sagt Schulleiter Martin Kraschewski. In der Mittelstufe habe man die Eltern über das Fehlen ihrer Kinder informiert und erwarte eine Unterschrift, die eine Kenntnisnahme bestätigt. Die Mehrheit der abwesenden Schüler besucht jedoch die Oberstufe und kann sich die Entschuldigungen selbst schreiben. Lügen müssen sie dabei nicht. „Wir wollen mündige Bürger, die ihr Verhalten begründen können.“ Deshalb genügt es Kraschewski, wenn die Schüler ihre Motivation für die Demonstrationsteilnahme schriftlich erläutern. ana

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false