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Berlin: Demoverbot nur am Holocaust-Mahnmal

In der kommenden Woche wollen sich die Innenminister von Bund und Ländern mit einer Reform des Versammlungsrecht beschäftigen. Schon vor Beginn der Innenministerkonferenz (IMK) am Dienstag deutet vieles darauf hin, dass die Demonstrationsfreiheit selbst bei rechtsextremistischen Aufmärschen nur minimal beschränkt werde.

In der kommenden Woche wollen sich die Innenminister von Bund und Ländern mit einer Reform des Versammlungsrecht beschäftigen. Schon vor Beginn der Innenministerkonferenz (IMK) am Dienstag deutet vieles darauf hin, dass die Demonstrationsfreiheit selbst bei rechtsextremistischen Aufmärschen nur minimal beschränkt werde.

Zu dieser Empfehlung war bereits ein Gutachten des früheren Verfassungsrichters Dieter Grimm gekommen. Er hatte vor einem Jahr im Auftrag von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) geprüft, ob historisch bedeutsame Orte zur demonstrationsfreien Zone erklärt werden sollten. In seinem Ende 2001 vorgelegten Gutachten kam Grimm zu einer grundsätzlichen Ablehnung einer Einschränkung. „Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist sowohl für die Entfaltung der Persönlichkeit als auch für die Aufrechterhaltung der Demokratie von fundamentaler Bedeutung“, heißt es einleitend im Gutachten. Beschränkungen wegen des Anliegens der Protestierenden oder wegen des Ortes der Demonstration seien nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

Einzig an „Stätten, die an die staatlich organisierte Entwürdigung und Ausrottung von Personen, etwa wegen ihrer Rasse, gemahnen“, heißt es weiter, sei ein Versammlungsverbot für bestimmte Demonstrationen denkbar. Hier stehe die Menschenwürde gegen die Versammlungsfreiheit – und die Menschenwürde sei das höhere Gut, urteilte der Verfassungsrechtler. Grundsätzlich untersagt werden könnte nach dieser Lesart also ein Neonazi-Aufmarsch am Holocaust-Mahnmal. Nicht in Frage kommt dies für Orte, die in ihrem Symbolgehalt nicht eindeutig sind, wie das Brandenburger Tor etwa. Das hatte etwa der ehemalige Berliner Innensenator Eckart Werthebach verlangt.

In der Beschlussvorlage für die IMK folgen die Innenminister jetzt weitgehend der Analyse des Verfassungsexperten. Im Rahmen der engen Grenzen, die das Grimm´sche Gutachten setze, soll Schily einen Gesetzentwurf vorlegen. Darin, so der Vorschlag der IMK, soll „wegen des alle Grundrechte überlagernden Rechts der Menschenwürde“ ein Demonstrationsverbot künftig an eben jenen Orten möglich sein, die an die staatlich organisierte Ausrottung erinnern.

Einen weiteren Punkt wollen die Innenminister der Länder dem Bundesinnenminister aber als Prüfauftrag aufgeben. Ob die Demonstrationszwecke ’Verherrlichung des Nationalsozialismus’, ’Aufstachelung zum Rassenhass’ und ’Verharmlosung von Krieg und Massenmord’ ebenfalls als generelle Verbotsgründe in das Gesetz aufgenommen werden können. Unter Strafe stehen die ersten beiden Motive ohnehin. Inwiefern die Vorschläge der IMK in die Gesetzesänderung eingehen liegt jetzt an Schily. Er formuliert den Entwurf. Barbara Junge

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