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Berlin: Der 67-Jährigen wird Rechtsbeugung vorgeworfen

In einem weiteren Prozess wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung ist am Dienstag eine 67-jährige ehemalige DDR-Staatsanwältin von der 10. Großen Strafkammer des Berliner Landgerichts zu einer Bewährungsstrafe von 20 Monaten verurteilt worden.

In einem weiteren Prozess wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung ist am Dienstag eine 67-jährige ehemalige DDR-Staatsanwältin von der 10. Großen Strafkammer des Berliner Landgerichts zu einer Bewährungsstrafe von 20 Monaten verurteilt worden. Die ehemalige Juristin hatte bereits 1994 drei Jahre Gefängnis und nach Aufhebung des Urteils durch den Bundesgerichtshof (BGH) im Wiederholungsprozess eine Bewährungsstrafe von 18 Monaten erhalten. Bewährungsstrafen für Fälle von Rechtsbeugung sind wie bei den Mauerschützen die Regel geblieben.

Im jetzigen Verfahren lautete die Anklage auf 16 rechtswidrige Handlungen. Durch Beschluss der Strafkammer waren allerdings mehrere Fälle schon bei Prozessbeginn eingestellt worden.

Die Juristin war beim Ost-Berliner Generalstaatsanwalt in der für politische Delikte zuständigen Abteilung 1 a tätig. Sie hatte im März 1979 sechs Jahre Gefängnis wegen "staatsfeindlichen Menschenhandels" gegen einen Bundesbürger beantragt. Der Mann hatte versucht, einen DDR-Bürger im Kofferraum seines Pkw über die Grenze zu bringen. Nach seiner Festnahme befand er sich dann zwei Jahre in Haft.

Wegen "Menschenhandels und ungesetzlichen Grenzübertritts" forderte die Staatsanwältin im Mai 1979 vier Jahre Gefängnis ebenfalls für einen Bundesbürger. Er hatte Schulden bei seinem Arbeitgeber zum Teil dadurch tilgen wollen, dass er auf der Transitstrecke einen DDR-Bürger aufnahm und versuchte, ihn über die Grenze zu bringen. Dabei wurde er ebenfalls festgenommen. Der Mann musste über zehn Monate Gefängnis in der DDR verbüßen.

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