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Berlin: Der Baumsäger bleibt frei – und kann weiter pöbeln Der stadtbekannte Querulant ist trotz 20 Taten kaum zu stoppen

Auf seine Ermittlungsverfahren ist Andreas R. vermutlich stolz und allmählich kann der 44-Jährige eine beachtliche Sammlung vorweisen: Beleidigung, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, fahrlässige Körperverletzung… Zuletzt schlug der stadtbekannte Querulant Ende vergangener Woche am Breitscheidplatz zu, wo Andreas R.

Auf seine Ermittlungsverfahren ist Andreas R. vermutlich stolz und allmählich kann der 44-Jährige eine beachtliche Sammlung vorweisen: Beleidigung, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, fahrlässige Körperverletzung… Zuletzt schlug der stadtbekannte Querulant Ende vergangener Woche am Breitscheidplatz zu, wo Andreas R. den Weihnachtsbaum um fünf Meter kappte. Wieder einmal nahm die Polizei Andreas R. mit, wieder einmal ließ sie ihn notgedrungen nach wenigen Stunden laufen: Eine Untersuchungshaft rechtfertigt das Spitzen-Kappen nun einmal nicht.

Erst im vergangenen Januar ist Andreas G. zu 300 Euro Geldstrafe verurteilt worden: Er hatte bei der Trauerfeier für Hildegard Knef den Regierenden Bürgermeister beschimpft. „Schwulsein ist Sünde“, brüllte der bärtige Hüne durch die Gedächtniskirche, bevor ihn Ordner stoppen konnten. Während der Aktion am vergangenen Freitag warf Andreas R. mit Flugblättern um sich, auf denen er gegen Weihnachten und die Kirche hetzte: „Schafft die Götzen ab und kehrt um zu dem wahren und lebendigen Gott der Bibel“, stand darauf.

Der arbeitslose Hilfsarbeiter zieht vor allem gegen Schwule, Abtreibungen und die Ökumene zu Felde – über 20 Entgleisungen hat die Polizei bislang gezählt. Länger im Gefängnis festhalten konnte man Andreas L. bislang nicht: Auf Pöbeleien und Baumabsägen steht laut Gesetz nur eine Geldstrafe. Ob jetzt ein Gutachter den Geisteszustand von Andreas R. überprüfen wird, konnte Justizsprecherin Boehnke gestern nicht sagen. Aber auch, wenn der 44-Jährige nur vermindert schuldfähig sein sollte: Für eine Einweisung in die psychiatrische Klinik reicht dessen Querulantentum wohl kaum. Ein so schwer wiegender Schritt käme nur in Frage, wenn von ihm eine Gefahr für die Allgemeinheit befürchtet wird.

Dass Polizei und Justiz gegen Querulanten nicht viel ausrichten kann, zeigt auch der Fall von Roland T., der in Lichtenrade lange eine Kindertagesstätte terrorisierte – ohne dass die eingeschüchterten Eltern sich gegen ihn wehren konnten. Erst Anfang August wurde gegen ihn eine „Aufenthaltsverbotsverfügung“ verhängt, nach der er einen bestimmten Abstand zu der Kita halten muss.

Auch Roland T. wird sich im kommenden Jahr vor dem Amtsgericht verantworten müssen: Weil er laut Anklage vor dem KaDeWe „Sieg Heil“ gerufen hat. Weil er auf dem Markt am Kranoldplatz den „Hitlergruß“ gemacht haben soll. Am 16. März 2002 übertraf sich Roland T. dann laut Staatsanwaltschaft selbst: Da habe er nicht nur die Hand zum „Hitlergruß“ erhoben, sondern auch noch seinem Hund „Adolf“ mit den zackig gesprochenen Worten „Adolf, sitz! Mach den Gruß!“ befohlen, die rechte Pfote zu heben.

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