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Berlin: Der Bezirk Kreuzberg unterliegt vor Gericht im Kompetenzstreit mit dem Senat

Der Bezirk Kreuzberg ist mit seiner Klage gegen das Land Berlin gescheitert. Der 2.

Der Bezirk Kreuzberg ist mit seiner Klage gegen das Land Berlin gescheitert. Der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin wies diese gestern in einem Berufungsverfahren ab. Damit geht die weitere Planung für das Bauvorhaben "Cuvry-Center" in die Zuständigkeit der Senatsbauverwaltung über.

In der Cuvrystraße 50 / 51 möchte die Bodentreuhand- und Verwaltungs-Aktiengesellschaft (Botag) auf 9000 Quadratmetern ein SB-Warenhaus und einen Baumarkt errichten. Das Bezirksamt hatte die Aufstellung eines Planungsverfahrens zunächst abgelehnt, da das Einkaufszentrum kleinere Läden im Wrangelkiez gefährden könne. Um den Planungsprozess zu beschleunigen, zog die Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr das Verfahren im September vergangenen Jahres an sich. Begründet wurde dieser Schritt mit der "außergewöhnlichen städtepolitischen Bedeutung" des Projektes. Nach Paragraph 11 des Berliner Baugesetzes fällt damit die Zuständigkeit an den Senat. Das Bezirksamt Kreuzberg sah sich daraufhin in seinen durch Artikel 64 der Berliner Verfassung geschützten Selbstverwaltungsrechten verletzt, hatte aber bei der ersten Klage vor dem Verwaltungsgericht im Februar keinen Erfolg.

In ihrem Urteil gaben die Richter der Argumentation der Senatsverwaltung statt. Sie unterstrichen, dass die Klage des Bezirks zwar zulässig gewesen sei, ihm die angestrebte Planungskompetenz jedoch nicht zustehe. Der Senat besitze bei der Beurteilung über die "außergewöhnliche stadtpolitische Bedeutung" von Projekten einen großen Ermessensspielraum, hieß es weiter zur Begründung.

ulg

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