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Berlin: Der falsche Herr Quandt: Gefängnis für Hochstapler

Als Angeklagter wirkt er unscheinbar und fast hilflos. Doch wenn er mit einem großen Namen unterwegs ist, kann Christian von der B.

Als Angeklagter wirkt er unscheinbar und fast hilflos. Doch wenn er mit einem großen Namen unterwegs ist, kann Christian von der B. überzeugen. „Quandt“, stellte er sich bei Fluggesellschaften und einem Makler vor – oder auch: „Prinz von Y. aus der Familie Quandt“. Er buchte mehrfach für 14 000 bis 17 200 Euro einen Privatjet, um in Zürich über den Kauf einer 30 Millionen Euro teuren Villa zu verhandeln. Da war er gerade Freigänger.

„Ich hatte mir eingeredet, dass ich schnell noch etwas erleben muss“, sagte der 37-Jährige vor dem Amtsgericht. Mit seiner Gesundheit stehe es nämlich sehr schlecht. Er habe sich dann im Internet „schöne Dinge“ angesehen. Die Villa interessierte ihn sehr. Die Prachtimmobilie passte zu dem Namen, der ihm Türen öffnen sollte: Quandt von der Industriellenfamilie. Ein Makler wurde misstrauisch. Er hatte im Internet nichts über Christian Quandt gefunden. Der Hochstapler konnte ihn beruhigen: „Personen wie ich sind doch gefährdet.“

Tatsächlich trägt der Angeklagte durch eine inzwischen bereits geschiedene Ehe vor elf Jahren den wohlklingenden Nachnamen „von der B.“ und ist gelernter Kaufmann. Jedenfalls gab er das zu Protokoll. Ehrlich gearbeitet hat er schon längere Zeit nicht mehr. Zuletzt habe er von Hartz IV gelebt, sagte der Betrüger. Sein Vorstrafenregister reicht bis in seine Jugend zurück. Es ging um Urkundenfälschung, Diebstahl, Titelmissbrauch und immer wieder Betrug. Einmal bekam er sechseinhalb Jahre Gefängnis. Kurz nach seiner Entlassung wurde er rückfällig und bekam 2008 weitere 18 Monate.

Von April bis Juni 2010 waren es knapp 90 000 Euro Schaden: nicht bezahlte Flüge, gemietete Limousinen in Zürich, nicht bezahlte Architektendienste sowie eine Party mit einer offenen Catering-Rechnung in Höhe von 4000 Euro. Der falsche Herr Quandt wurde am 1. Januar dieses Jahres festgenommen. Er wird jetzt noch einige Zeit in Berlin bleiben: zwei Jahre und sechs Monate Haft. Zielstrebig und clever sei er vorgegangen, hieß es im Urteil. Allerdings hätten es ihm die Opfer sehr leicht gemacht. Kerstin Gehrke

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