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Berlin: Der flauschige Fall für zwei

Prozess um gestohlenen Bademantel von Schauspieler Hunold endet mit Bewährungsstrafe für die Angeklagte

Der Bademantel von Schauspieler Rainer Hunold ist längst kein schnödes Kleidungsstück mehr, sondern Mittelpunkt eines Gerichtsverfahrens. Vor zwei Jahren verschwand er unter mysteriösen Umständen. Dann tauchte er bei einer Dame auf, die ihn als Liebesbeweis seines Besitzers bekommen haben will – und deshalb in ihren Schrank hängte. Inzwischen wurde er in einen Pappkarton gestopft. Seine Rolle als wichtiges Indiz ist jedoch geblieben. Gestern war das Berliner Landgericht davon überzeugt, dass Friederike H. den buntkarierten Bademantel aus Frottee und weitere „personenbezogene“ Gegenstände des Schauspielers gestohlen hat.

Die 32-jährige Blondine, die in den letzten zwei Jahren immer wieder von einer Liebesbeziehung zu Rainer Hunold gesprochen hatte, schüttelte beim Urteil heftig den Kopf. Der erste Prozess vor acht Monaten war mit einem Freispruch zu Ende gegangen. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. „Sie war die Täterin, es gibt keine Zweifel“, hieß es nun. Aus Sicht der Richter hatte sie sich in die Frohnauer Villa der Hunolds geschlichen, während die Familie im Urlaub war. Bei der „personenbezogenen Wegnahme“ habe sie den Bademantel, eine wertvolle Vase, fünf Fototaschen, eine Wildlederjeans und rund 3000 Euro eingesteckt. Mit acht Monaten Haft auf Bewährung ahndete das Gericht diesen Einbruch. Außerdem soll die ehemalige Flughafenangestellte 3000 Euro in Raten an Hunold zahlen und 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Es habe Millionen Motive gegeben, sagte der Richter. Friederike H. habe mit den Gegenständen ein „Verhältnis der Nähe“ schaffen wollen. Ob es nun die von ihr behauptete Affäre mit dem 53-jährigen Schauspieler tatsächlich oder nur im Wunschdenken der Angeklagten gab, blieb auch für die Richter offen. Der TV-Anwalt aus „Ein Fall für zwei“ hatte in dem für ihn gar nicht flauschigen Verfahren immer wieder erklärt, dass er und seine Ehefrau vor ein paar Jahren in einer „freundschaftlichen Beziehung“ zu Friederike H. gestanden hätten. Diese habe man abgebrochen, weil der Verdacht aufgekommen sei, dass Frau H. Geld gemopst haben könnte.

Der Bademantel sei nach mehreren „geschlossenen und tragfähigen“ Zeugenaussagen während des Urlaubs und nicht vorher weggekommen, hieß es im Urteil. In einem eher jämmerlichen Zustand mit verschwitztem Kragen habe die Diebin ihn eingesteckt. „Er hatte nur Souveniercharakter“, meinte der Richter. Er sei nur für Friederike H. von Wert gewesen. Sie habe sich entweder von Hunold oder von dem Schauspieler und seiner Ehefrau weggestoßen gefühlt.

Wie auch immer – der Bademantel kommt nicht mehr nach Hause. Hunold mag ihn nicht mehr.

Kerstin Gehrke

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