zum Hauptinhalt

Berlin: Der Gast soll wissen, wie er bekocht wird

Restaurant-Gütesiegel – in anderen Ländern Pflicht

BEISPIEL I: NEW YORK

In New York kontrolliert die Gesundheitsbehörde einmal jährlich jedes der über 20 000 Restaurants der Stadt. Das Ergebnis ist im Internet (www.nyc.gov) nachzulesen. Dort erfährt man die jeweilige Zahl der Beanstandungen in verschiedenen allgemeinen Kategorien – „Nahrungsmittel nicht ausreichend vor Verunreinigung geschützt“, „Fehlendes Erste-Hilfe-Plakat“, „Beleuchtung unzureichend“. Durchschnittlich werden 16 Punkte beanstandet, ab 28 ist eine Nachkontrolle außerhalb des jährlichen Turnus fällig. Über „Pedro“ in der Tomlinson Avenue in der Bronx erfährt man so beispielsweise, dass es wegen 208 Mängeln im Mai 2008 geschlossen wurde – dort war offenbar die Wasserversorgung komplett zusammengebrochen. Als positiven Anstoß vergeben die Prüfer an vorbildliche Betriebe den „Golden Apple Award“. Er schmückt weltberühmte Gourmetadressen wie „Per Se“ oder „WD 50“ in Manhattan ebenso wie den McDonald’s in der Liberty Avenue in Queens.

Bürgermeister Bloomberg hat vor einigen Tagen ein zusätzliches Informationssystem nach dem Vorbild von Los Angeles angekündigt: Mit einem „A“, „B“ oder „C“ im Fenster wird offen gezeigt, wie zufrieden die Prüfer waren. A ist die beste Bewertung, B-Betriebe werden in der Folge zwei Mal, C-Betriebe drei Mal jährlich kontrolliert. Dieses System soll bis Ende 2010 flächendeckend umgesetzt sein; nach Angaben des Leiters der Gesundheitsbehörde, Thomas R. Frieden, werden dafür zusätzlich zu den bereits eingesetzten 140 Inspektoren weitere 45 eingestellt. Frieden schätzt laut „New York Times“, dass in der Stadt täglich mehr als tausend Menschen wegen mangelnder Restauranthygiene erkranken. bm

BEISPIEL II: DÄNEMARK

Schon seit 2002 werden in Dänemark Betriebe mit einem Smiley beurteilt. Die Kontrollberichte sind im Internet einsehbar. Damit im ganzen Land alle Betriebe gleich behandelt werden, ist das Vorgehen der Kontrolleure genau festgelegt. Die dänische Lebensmittelüberwachung wird vom Lebensmitteldirektorat, einer Abteilung des Ministeriums für Lebensmittel, Landwirtschaft und Fischerei, aus Kopenhagen koordiniert.

Für die Vergabe der Smileys werden Noten von 1 bis 4 vergeben. Vergibt der Kontrolleur eine 3, werden Auflagen erteilt. Die 4 steht für ein Bußgeld oder eine Strafverfolgung. Gegen die Vergabe dieser beiden schlechten Smileys kann sich der Unternehmer mittels einer Klage wehren. Aber selbst in diesem Fall muss er den Kontrollrapport bis zur endgültigen Klärung aushängen.

Genau wie in Deutschland dürfen die Kontrolleure die Lokale unangemeldet betreten. Sie sind mit Laptop und Drucker ausgestattet und geben die Noten und Mängel noch vor Ort in ein System ein, das die Kontrollergebnisse an die Zentrale in Kopenhagen weiterleitet, die sie dann veröffentlicht. Anfangs konnten die dänischen Unternehmer der Veröffentlichung der Kontrollergebnisse und den Smileys wenig Sympathie abgewinnen. Mittlerweile haben sie aber erkannt, dass man mit den guten Smileys auch für sein Geschäft werben kann. hh

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false