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DER HAASENBURG-BERICHT: „Kinder werden als Objekte behandelt“

124 Seiten plus fünf Aktenordner Dokumentation – so umfangreich ist der Bericht der Untersuchungskommission zu den Missständen in den Haasenburg-Heimen in Brandenburg. Wir dokumentieren die Kernaussagen: Es gab Maßnahmen, die man als Straftaten bezeichnen kann.

124 Seiten plus fünf Aktenordner Dokumentation – so umfangreich ist der Bericht der Untersuchungskommission zu den Missständen in den Haasenburg-Heimen in Brandenburg. Wir dokumentieren die Kernaussagen:

Es gab Maßnahmen, die man als Straftaten bezeichnen kann.

Konzept und Alltagshandeln sind schematisch und nicht am Kind beziehungsweise Jugendlichen (...) orientiert. Das Verstehen der Biografien (...) ist unzureichend.

Kinder und Jugendliche werden als Objekte korrektiver Maßnahmen (Umerziehung) behandelt.

Der Einsatz von Zwangsmitteln erscheint häufig nicht geeignet und hinsichtlich der (...) Rechtseinschränkung unvertretbar.

In den Einrichtungen herrscht kein hinreichend freundlicher und wohlwollender Geist.

Auflagen des Landesjugendamtes (...) fanden keine Umsetzung.

Es gibt Hinweise, dass Personalausstattung und -qualifizierung nicht durchgängig den Auflagen entsprachen.

Die überwiegenden Äußerungen der Jungen und Mädchen wurden beherrscht vom Erleben subjektiver Ungerechtigkeit, von Bevormundung, von Zwang. Gegenüber diesen jungen Menschen (...) ist keinerlei Empathie erkennbar.

Die Pädagogik zeigte sich unfähig zu kritischer Selbstreflexion.

Beschäftigte äußerten sich zur Arbeit und zum Arbeitgeber nur positiv und überzeugt, alles richtig gemacht zu haben. Ehemalige äußerten sich überwiegend kritisch bis sehr kritisch und berichteten von massiven Missständen (wie Übergriffe des Personals bei körperlichen Zwangsmaßnahmen und Verletzungen der Fürsorge- und Aufsichtspflicht des Dienstgebers gegenüber dem Personal).

Begrenzungen von Pädagogen (wurden) auch mitprovoziert und Bestrafungsabsichten für Verweigerungen wurden wirksam. Wenn sich die Vorwürfe als zutreffend herausstellen, dann geht es um Misshandlung und Körperverletzung.

Ankommen in der Haasenburg GmbH (geschieht) mit einer großen Anzahl von Betreuungspersonen. Körperliche Durchsuchung und Abgabe persönlicher Dinge. Isolation (...) von Kindern und Jugendlichen in der Gruppe. Abschreiben der Hausordnung. Toilettengang und Hygieneverrichtungen unter Kontrolle eines Betreuers. Abstufung des Status bzw. Verlust von Privilegien. Begrenzungen durch Nahekommen eines oder mehrerer Betreuer, Festhalten. Antiaggressions-Maßnahme als Fixierung durch mehrere Betreuer auf dem Boden (nachdem die Fixierliegen mit Gurten auf Liegen abgeschafft worden sind).

Ein Vater berichtete u. a. von Einschluss und Essensentzug. Er sei zum 14. Geburtstag seiner Tochter aus großer Entfernung angereist, um sie zu besuchen und zu beschenken. Die Geschenke seien ihr vor seinen Augen abgenommen und der Besuch auf fünf Minuten beschränkt worden, weil seine Tochter gegen die Hausordnung verstoßen habe.

Das Landesjugendamt hat die Haasenburg GmbH (...) intensiv beraten. Unsere Anhörung und die Akteneinsicht legen (...) den Schluss auf Mängel bei der Ausübung der Aufsicht über die Haasenburg GmbH durch alle beteiligten Instanzen nahe. Das Vorgehen und die Kommunikation zwischen örtlichen Jugendämtern, Landesjugendamt und Ministerium für Bildung, Jugend und Sport erwiesen sich in wesentlichen Teilen als unwirksam.

Das Vorliegen einer akuten Kindeswohlgefährdung in den Einrichtungen (...) war zurzeit unserer Untersuchung nicht zu belegen. Die möglichen körperlichen Zwangsmaßnahmen stellen allerdings eine permanente Gefahrenquelle und potenzielle Gefährdung dar.

Freiheitsentziehende Maßnahmen sowie Zwangsmaßnahmen in Jugendhilfeeinrichtungen werfen Rechtsfragen auf, die durch eine Gesetzesinitiative auf Bundesebene geklärt werden sollten. Tsp

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