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Berlin: Der Hausarzt wird Lotse

Neues Krankenkassen-Programm soll für Patienten mehr Service bei geringeren Kosten bieten

Für Versicherte der Betriebskrankenkassen könnten rosige Zeiten anbrechen: Wer sich zukünftig seinen Hausarzt als sogenannten Lotsen aussucht, soll zum Beispiel am Abend und an den Wochenenden Sondersprechstunden in Anspruch nehmen können. Der Versicherte hat bei einem Termin Anspruch auf verkürzte Wartezeiten, die nicht länger als 30 Minuten dauern. Und ein Termin soll innerhalb einer Woche vergeben werden. Die Mediziner, die an dem Programm teilnehmen, müssen zudem spezielle Schulungen vorweisen.

Die Betriebskrankenkassen (BKK) Ost haben gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) und dem Hausärzteverband das neue Programm ins Leben gerufen. Es sieht vor, dass sich der Hausarzt künftig noch intensiver mit seinen Patienten befasst. „Der Patient kommt als erstes zu ihm und wird von oben bis unten untersucht. Der Hausarzt stellt die Diagnose oder überweist gegebenenfalls an einen Facharzt weiter. Dadurch wird eine engmaschige Versorgung gewährt“, erklärt Angelika Prehn, Vorstandsvorsitzende der KV und Allgemeinmedizinerin. Starttermin ist der 1. April.

Bisher erlebten Hausärzte häufig Patienten, die bei mehreren Medizinern in Behandlung sind oder von einem zum anderen wechselten. Das sogenannte Ärzte-Hopping würde aber viel Geld und Zeit kosten, kritisiert Dieter Schwochow. Der Allgemeinmediziner ist Mitglied im Vorstand des Berufsverbandes der Allgemeinärzte in Berlin und Brandenburg. Mit dem Hausarzt-Modell könne dieser Trend verhindert werden.

Die rund 340 000 BKK-Versicherten in Berlin können an dem Modell teilnehmen, indem sie sich über ihre Krankenkasse dafür anmelden und ein Jahr bei dem gewählten Hausarzt bleiben. Dieser erhält für seine Teilnahme pro Patient und Quartal neun sowie einmalig elf Euro. Der Vertrag für Berlin ist bindend für 113 Betriebskrankenkassen – ausgenommen sind die Siemens Betriebskrankenkasse, die Bahn BKK, Deutsche BKK und City BKK, mit denen sich die KV nicht einigen konnte.

Die zehn Euro Praxisgebühr, die bei einem Erstbesuch anfallen, werden erstattet – aber nur, wenn die jeweilige Betriebskrankenkasse dies vorsieht.

Wie die Versorgung für Versicherte bei einem notärztlichen Bereitschaftsdienst aussieht, ist noch ein ungeklärter Punkt: „Darüber ist nichts gesagt in dem Vertrag“, sagt Schwochow. In der Vergangenheit war es deshalb zu einem Streit zwischen der AOK und der IKK Berlin auf der einen und der KV auf der anderen Seite gekommen, die sich gegenseitig die Kosten zugeschoben hatten. Bisher mussten 20 Patienten deshalb selbst die Gebühr von 8,50 Euro tragen. Laut KV soll der Fall nun vor das Sozialgericht gehen. Liva Haensel

Liva Haensel

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