zum Hauptinhalt

Berlin: Der Kirchenstörer soll bald schweigen

Justiz bündelt voraussichtlich die Verfahren gegen ihn Seine Geldstrafen muss er möglicherweise absitzen

Von Fatina Keilani

und Jörn Hasselmann

Gegen den Kirchenstörer Andreas Roy wird die Justiz jetzt wahrscheinlich die Verfahren bündeln. Das könnte bewirken, dass Kirchenbesucher bald wieder Ruhe vor Roy haben, denn der muss für seine Taten inzwischen mit Gefängnis rechnen. Roy taucht immer wieder in Gottesdiensten auf und stört sie durch Geschrei; einmal krakeelte er im Bundestag, und auch die abgesägte Spitze des Weihnachtsbaums auf dem Breitscheidplatz geht nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft auf sein Konto. Das macht: Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und immer wieder Störung der Religionsausübung. Zuletzt hatte er sich zu Ostern lautstark bei Gottesdiensten bemerkbar gemacht.

Seit Februar 2001 waren 14 Verfahren gegen Roy anhängig. Aktuell laufen nach Angaben der Staatsanwaltschaft noch drei Ermittlungsverfahren gegen ihn, das heißt Verfahren, in denen es noch nicht zu einer Anklage gekommen ist. Außerdem liegen zwei weitere Anklagen bei Gericht, und auch eine Berufungssache schmort noch dort – den Staatsanwälten war eine im Februar verhängte Geldstrafe viel zu mild, sie legte Rechtsmittel ein.

„Wenn Roy so weitermacht, muss er mit Haftstrafen rechnen, und zwar auch ohne Bewährung“, sagt Justiz-Sprecher Frank Thiel. Die Höchststrafe für Störung der Religionsausübung sind drei Jahre Haft – und zwar pro Tat. Wenn das Gericht die Verfahren verbindet, verringert das nicht nur den Aufwand für die Justiz, sondern könnte für Roy auch eine empfindliche Gesamt-Strafe zur Folge haben.

Bisher ist der Störer immer nur zu Geldstrafen verurteilt worden; die aber kann er als Sozialhilfeempfänger angeblich nicht bezahlen. An sich müsste er sie deshalb im Gefängnis absitzen – pro Tagessatz Geldstrafe wäre ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe zu leisten. Oder er kann sie durch gemeinnützige Arbeit ableisten. Ganz entkommen kann er nicht; wenn sich für ihn etwa keine gemeinnützige Arbeit findet – was Roy behauptet –, muss er in Haft.

Die Polizei begrüßt, dass die Justiz die Verfahren bündeln will, denn mit den üblichen polizeilichen Mitteln kann sie des renitenten Querulanten nicht Herr werden. Kurzzeitig hatte die Polizei gegen Roy ein Aufenthaltsverbot für die gesamte westliche Innenstadt erlassen. Doch dagegen legte Roy Widerspruch ein. Zu Recht, sagt der Chefjustiziar der Berliner Polizei, Oliver Tölle. „Das war unverhältnismäßig“ – denn Roy störe stadtweit und nicht nur an der Gedächtniskirche. So bleibe nichts anderes, als Roy vor Gottesdiensten zu erwischen und ihm für die Dauer der Feier einen Platzverweis zu erteilen oder ihn in Gewahrsam zu nehmen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false