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Berlin: Der KZ-Arzt lebte gut

Mit Mieteinnahmen aus Berlin hat NS-Verbrecher Aribert Heim über Jahre seine Illegalität finanziert

Es war der 13. September 1962. Aribert Heim, der ehemalige KZ-Arzt aus Mauthausen, einer aus „der Vollstreckungsclique um Hitler“, verließ bei Nacht seine Villa in Baden-Baden und verschwand. Im Badischen ließ Heim seine Familie zurück. In Berlin hinterließ der grausame Arzt, einem Josef Mengele ebenbürtig, ein Vermögen, das ihn vielleicht bis heute im Untergrund vorzüglich leben lässt. Zumindest bis 1979 versorgte sich Heim, längst untergetaucht, aus ganz legalen Einnahmen eines Mietshauses in Berlin-Moabit. Womöglich wird er jetzt im Alter von 91 Jahren doch noch aufgespürt. Deutsche und spanische Ermittler verfolgen gerade in Spanien seine Spur.

Rund 30 Mietparteien im Haus in der Tile-Wardenberg-Straße Nummer 28 überwiesen bis Februar 1979 Monat für Monat ihre Miete, insgesamt fast 7000 Mark – ohne zu wissen, wem sie da ihr Geld sandten. Das Haus hatte Heim vor seinem Abtauchen am 18. Februar 1958 noch für knapp 160 000 Mark erworben und auch gleich eine renommierte Hausverwaltung engagiert. Erst durch Recherchen des Tagesspiegels erfuhren die Mieter 1979, wer der Eigentümer ihres Hauses war. Schon damals bestätigte die Staatsanwaltschaft die Eigentümerschaft Heims. Denn der ehemalige KZ-Arzt versteuerte Jahr für Jahr ohne Probleme über seine Schwester die Einkünfte.

Zunächst sahen sich sowohl der damalige Bundesjustizminister Hans-Jochen Vogel (SPD) als auch die Berliner Landesregierung nicht in der Lage, die Finanzierungsquelle Heims trockenzulegen. Eine juristische Lösung ersannen die Berliner dann aber doch. Am 20. Dezember 1950 hatte das Abgeordnetenhaus das „Zweite Gesetz zum Abschluss der Entnazifizierung“ erlassen. Dieses Gesetz sollte damals die Möglichkeit schaffen, „jene Hauptschuldige gerechter Sühne zuzuführen, die es vielfach verstanden haben, sich oder ihr Vermögen dem Zugriff zu entziehen“, wie es im Vorwort zu dem Gesetz hieß. Ein Gesetz wie geschaffen für den Fall Aribert Heim.

Am 14. Juni 1979 verurteilte eine Berliner Kammer Heim in einem Sühneverfahren zu einer Geldstrafe, die dem damaligen Verkehrswert des Hauses entsprach: 510000 Mark.

Als das Haus 1988 dann schließlich verkauft wurde – erst im Dezember 1987 hob das Landgericht Baden-Baden die Vermögensbeschlagnahme gegen Heim vorübergehend auf – erzielte es nach Medienberichten einen Wert von 1,71 Millionen Mark. Etwa eine Million blieb damit nach Abzug der Geldstrafe übrig.

Nach Recherchen des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ war bis vor kurzem ein Konto bei der Berliner Sparkasse mit einem – inzwischen eingefrorenen – Guthaben von einer Million Euro eingerichtet. Außerdem soll Heim noch Wertpapiere in Höhe von 900000 Euro besitzen, ein Sparbuch und Festgeld. Einige von Heims Verwandten und Vertrauten haben offenbar viel aus dem Berliner Anfangsvermögen gemacht.

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