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Berlin: Der letzte Zeuge

Bei der Aufklärung der Affäre geriet das parlamentarische Kontrollgremium oft an seine Grenzen

Von Sabine Beikler

„Ich stelle fest, dass der Zeuge ordnungsgemäß geladen ist. Eine Aussagegenehmigung liegt vor. Eine Zeugenbelehrung haben Sie erhalten.“ Mit genau diesen Sätzen hat Frank Zimmermann (SPD), der Ausschussvorsitzende des Untersuchungsausschusses zur Banken-Affäre, 117 Zeugen begrüßt. Am Freitag hörte der Ausschuss in seiner 63. Sitzung in dieser Legislaturperiode die letzten Zeugen.

Wolfgang Schneider von der Deutschen Bundesbank und Karl-Ulrich Klopsch, der von 1992 bis 2002 als Bereichsleiter der früheren Landeszentralbank (LZB) unter anderem für die Bankenaufsicht zuständig war, sollten über die Rolle der LZB Auskunft geben. Doch auch bei diesen beiden Zeugen geriet der Ausschuss schnell an seine Grenzen: Die Zeugen beriefen sich darauf, lediglich eine eingeschränkte Aussagegenehmigung zu haben. Bundesbehörden sind gegenüber parlamentarischen Untersuchungsausschüssen von Ländern nicht auskunftspflichtig. Die LZB gibt es heute so nicht mehr, sie ist eingegangen in die Bundesbank, eine Bundesbehörde.

Nach der teils nichtöffentlichen Anhörung sagte Zimmermann, dass die Landeszentralbank nur wenig Einflüsse auf die Geschäfte der Bankgesellschaft gehabt habe.Deren Vorstände und Wirtschaftsprüfer hätten die Risiken von Kredit- oder Immobiliengeschäften „immer für vertretbar“ gehalten. Trotzdem habe die LZB frühzeitig Sonderprüfungen angeregt, die auch durchgeführt wurden. So endete dann die letzte Zeugenvernehmung am Freitagnachmittag. Für die Ausschussmitglieder ist die Arbeit aber noch nicht zu Ende: Im September will der Ausschuss seinen Bericht dem Parlament vorlegen. Erst dann wird es konkrete Ergebnisse geben.

Auch wenn Untersuchungsausschüsse das schärfste Kontrollgremium der Parlamente sind, können sie nur Sachverhalte aufzeigen. Die Ausschüsse sind keine Gerichte, sondern dienen politischen Zwecken: Deshalb gibt es vor dem Ausschuss auch keine Angeklagten, Beschuldigten oder Betroffene, sondern ausschließlich Zeugen. Die Ergebnisse des Ausschusses sind keine „Urteile“, sondern Berichte an das Parlament über die Tatbestände, die untersucht werden sollten.

Oft verzweifelten die Ausschussmitglieder, wenn Zeugen wie die früheren Senatoren Elmar Pieroth oder Wolfgang Branoner große Gedächtnislücken aufwiesen. Legendär sind auch die vier Auftritte von Klaus Landowsky: Bei der ersten Zeugenbefragung verweigerte der frühere Berlin-Hyp-Chef und CDU-Fraktionsvorsitzende die Aussage, bei den letzten Malen erklärte er den Ausschussmitgliedern ausschweifend die Aufgaben von Vorständen und Aufsichtsräten. Andere Zeugen wiederum brachten den Ausschuss in der Frage, wer für das Banken-Desaster verantwortlich war, große Schritte weiter.

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