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Berlin: Der Orkan als Vorwand

Noch am Morgen freuten sich Anwohner der Zehlendorfer Rondellstraße über eine mehr als zehn Meter hohe ausladende Birke im Garten vor ihrem Fenster, am Mittag schon war sie verschwunden wie auch ein zweiter Baum, obwohl keine Sturmschäden zu sehen waren. Die Spuren der Fällaktion wurden sogleich per Lkw beseitigt.

Noch am Morgen freuten sich Anwohner der Zehlendorfer Rondellstraße über eine mehr als zehn Meter hohe ausladende Birke im Garten vor ihrem Fenster, am Mittag schon war sie verschwunden wie auch ein zweiter Baum, obwohl keine Sturmschäden zu sehen waren. Die Spuren der Fällaktion wurden sogleich per Lkw beseitigt.

Die Arbeiter, von skeptischen Anwohnern befragt, verwiesen auf einen Auftrag, wegen „Sturmschäden“ und „Zaunarbeiten“ die Bäume abzuholzen, der Grundstückseigner war im Urlaub. Das Grünflächenamt teilte nicht mit, ob eine Genehmigung vorlag. Es ließ aber wissen, man gehe der Sache nach. Im Amt wird nicht ausgeschlossen, dass Haus- und Garteneigentümer die Gelegenheit des Orkans nutzen, um sich störender, aber nicht wirklich sturmgeschädigter Bäume zu entledigen.

Werden sie dabei ertappt, kann ein Ordnungswidrigkeitenverfahren folgen. Derzeit herrscht eine rechtliche Grauzone. Generell sind Eigentümer verpflichtet, akute Gefahren abzuwenden, und es liegt angesichts der Vielzahl ramponierter Bäume in ihrem Ermessen, diese zu beseitigen, ausnahmsweise ohne Genehmigung. Die Eigentümer sind aber verpflichtet, dies dem Amt mitzuteilen. Außerdem dürften sie gut beraten sein, die Bäume vorher zu fotografieren, sagte Friedrich Dannenberg, der Leiter des Natur- und Grünflächenamtes Steglitz-Zehlendorf. Die Bewertung der Standsicherheit bedürfe im Übrigen eines geschulten Blickes. Über das Jahr hinweg seien etwa 90 bis 95 Prozent aller privaten Baumfällungen genehmigt.

Ein privater Baumgutachter, der seinen n nicht in der Zeitung lesen möchte, rechnet mit vielen unnötigen Fällungen. Er habe einige „unmoralische Anfragen“ von Baumeigentümern bekommen, die erfundene Sturmschäden bescheinigt haben wollten. Von einem Freund beim Technischen Hilfswerk habe er sogar die Einschätzung gehört, dass nach Unwettern „bei jedem zweiten gefällten Baum kein Sturmschaden“ vorliege.

Wer Baumgutachter sucht, findet diese unter dem Stichwort „Baumpflege“ im Branchenbuch – und muss mit Kosten von mindestens 100 bis 200 Euro rechnen. „Versicherungen zahlen das nicht, weil es sich um Bestandspflege handelt“, sagt der Chef der Firma Roland Riedel Garten- und Landschaftsbau, Matthias Lösch. Oft genügt eine Sichtprüfung. Teurer kann es werden, falls eine Hebebühne nötig ist. Bodenrisse und angehobene Baumwurzeln nennt Lösch als „eindeutiges Indiz“ für Gefahren. Außerdem könne man Astbrüche an plötzlich welkenden Blättern erkennen. Allein in den ersten drei Tagen nach dem Sturm hatten seine 30 Mitarbeiter so viel zu tun wie sonst in sechs Wochen.

„Baumpfleger“ sei keine geschützte Berufsbezeichnung, warnt Wolfram Lux, Geschäftsführer der Berolina Baumpflege GmbH, und rät Kunden zur sorgfältigen Auswahl eines Fachbetriebs. Denn schlampige Gutachten könnten von den Ämtern zurückgewiesen werden. CD / C.v.L.

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