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Berlin: Der Schuft soll schuften

Die Justizministerin will stärker auf Arbeit als Strafersatz setzen

Brigitte Zypries will Berlins Kastanien retten, und zwar mit Hilfe des Strafrechts. Die Miniermotte hat nämlich auch die Bäume in der Straße befallen, in der die SPD-Justizministerin wohnt, und ginge es nach ihr, so würden bald Straftäter dort das Laub zusammenrechen, um die Motte zu vernichten. Frau Zypries plant eine große Reform des Sanktionenrechts, die es Straftätern ermöglicht, Geldstrafen oder kürzere Freiheitsstrafen gemeinnützig abzuarbeiten – nicht nur durch Laubrechen, versteht sich.

Davon sollen alle etwas haben – eine „Win-Win-Situation“ nennt die Ministerin das. Eine solche gibt es im Bundesrecht noch nicht. Das Strafgesetzbuch beschränkt den Richter derzeit darauf, Haftstrafe oder Geldstrafe zu verhängen. Kann der Verurteilte eine Geldstrafe nicht bezahlen, so muss er ins Gefängnis – pro Tagessatz gibt es einen Tag Haft. Doch diese Ersatzfreiheitsstrafe hat sich als wenig hilfreich erwiesen. Der Täter verliert den Kontakt zu seinen Freunden, kann nicht am Arbeitsplatz erscheinen, verliert womöglich seinen Job, falls er einen hat. Im Gefängnis lernt er obendrein Übles und kostet viel Geld – kurz gesagt: Haft bringt nur Nachteile.

In den meisten Bundesländern gibt es deshalb schon längst die Möglichkeit für Straftäter, eine Geldstrafe abzuarbeiten statt abzusitzen. Das geht nur freiwillig, denn Zwangsarbeit ist nicht erlaubt. „Schwitzen statt sitzen“ ist das Schlagwort; die Länder haben dafür Verordnungen geschaffen, bundesrechtlich geregelt ist das aber nicht.

Das will Zypries ändern. Das neue Sanktionenrecht, das derzeit als Referentenentwurf mit den Ländern abgestimmt wird, sieht vor allem zweierlei vor: Zum einen soll das Angebot „Arbeit statt Strafe“ vereinheitlicht und ausgeweitet werden, so dass es auch als eigenständige Strafe verhängt werden kann, zum anderen sollen in viel größerem Umfang Fahrverbote erteilt werden können.

„Arbeit statt Strafe funktioniert aber nur, wenn sich jemand dahinterklemmt“, sagte Zypries dem Tagesspiegel gestern. Die Ministerin informierte sich in den Räumen der „Freien Hilfe Berlin e. V.“ über deren Arbeit. Dieses Berliner Projekt ist eines von dreien, die in der Hauptstadt Straftäter in gemeinnützige Arbeit bringen – und nach Angaben von Zypries’ Mitarbeiter Christian Lohmann mit Abstand das Effizienteste. 1200 „Geldstrafler“ hat man dort in diesem Jahr schon vermittelt, zum Beispiel an Kindergärten und Grünflächenämter. „Die Motivation ist das größte Problem“, berichtet Freie-Hilfe-Sozialarbeiter Frank Wilde. Viele seien langzeitarbeitslos und wüssten gar nicht, wie man arbeitet. Nicht einmal die Hälfte von ihnen schafft es, die Geldstrafe wirklich abzuarbeiten. Zwanzig Prozent versuchen es, fangen an zu arbeiten und zahlen dann doch lieber, etwa dreißig Prozent tauchen gar nicht erst auf.

Trotz dieses Disziplinproblems sind die existenten Zahlen eindrucksvoll. Einige Beispiele: Niedersachsen hat im Jahr 2002 durch „Arbeit statt Strafe“ ein mittelgroßes Gefängnis eingespart; insgesamt entfielen nach Angaben des Justizministeriums in Hannover 86 806 Tage Ersatzfreiheitsstrafe, was außerdem rund 7,5 Millionen Euro sparte. In anderen Bundesländern lesen sich die Zahlen ähnlich. Rekordhalter dürfte Nordrhein-Westfalen sein. Im Juni 2003 beging Justizminister Wolfgang Gerhards (SPD) das 20-jährige Bestehen von „Arbeit statt Strafe“ und teilte mit: Mehr als 1,5 Millionen Tage Ersatzfreiheitsstrafe seien vermieden worden. Das entspricht 4165 Jahren Haft.

Fatina Keilani

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