zum Hauptinhalt

Berlin: Der Senat zahlt freiwillig Urlaubsgeld Neue Angestellte und Auszubildende im Landesdienst erhalten außertarifliche Leistung

Der Senat hat offenbar Geld genug, um außertarifliche Leistungen zu gewähren. So bekommen Angestellte und Auszubildende im öffentlichen Dienst, die nach dem 31.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Der Senat hat offenbar Geld genug, um außertarifliche Leistungen zu gewähren. So bekommen Angestellte und Auszubildende im öffentlichen Dienst, die nach dem 31. Juli 2003 neu eingestellt wurden, auch in diesem Jahr ein Urlaubsgeld, das ihnen eigentlich nicht zusteht.

Trotzdem erklärte sich die Innenverwaltung in einem internen Rundschreiben bereit, „im Einvernehmen mit der Senatsverwaltung für Finanzen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ Urlaubsgeld zu zahlen. Obwohl mit dem „Berliner Tarifvertrag“, der ab August 2003 gilt, diese Zuwendung nur noch öffentlichen Arbeitnehmern zusteht, die schon vorher einen Arbeitsvertrag hatten. Aber der Senat drückt ein Auge zu. Das außertarifliche Urlaubsgeld sei auch 2004 gezahlt worden, offenbarte gestern der Sprecher der Innenbehörde, Bernhard Schodrowski. „Das muss man unter Gerechtigkeits-Gesichtspunkten sehen.“

Nur die angestellten Lehrer sind von dieser Ausnahmeregelung ausgeschlossen. Das hat dem Finanzsenator Thilo Sarrazin offenbar die Zustimmung erleichtert. Ansonsten wurden in der Berliner Verwaltung 2005 nur etwa 150 Mitarbeiter neu eingestellt. Hinzu kommen 500 Auszubildende. Das Urlaubsgeld für Azubis beträgt 233,65 Euro, für Angestellte maximal 332,34 Euro. Die außertarifliche Leistung dürfte den Landeshaushalt 2005 mit höchstens 160 000 Euro belasten. „Genaue Zahlen haben wir nicht“, sagte der Sprecher der Finanzverwaltung, Clemens Teschendorf.

Die Gewerkschaft Verdi ist mit dieser stillschweigenden Regelung zufrieden. Aus ihrer Sicht steckt dahinter auch keine besondere Großzügigkeit, sondern juristisches Kalkül. Denn nach der Rechtsauffassung von Verdi steht das Urlaubsgeld auch Angestellten zu, die erst nach Inkrafttreten des „Berliner Tarifvertrags“ eingestellt wurden. Fachbereichsleiter Werner Roepke wies gestern auf die besondere Lage in Berlin hin. Das Land gehöre nicht der „Tarifgemeinschaft der Länder“ an. Deshalb gelte auch der bundesweite Urlaubs-Tarifvertrag, den die anderen Länder längst gekündigt haben, in Berlin fort. Und zwar für alle öffentlichen Angestellten. Sollte der Senat auf die Idee kommen, das Urlaubsgeld nicht allen zu zahlen, werde Verdi sofort vor Gericht ziehen.

Zur Startseite