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Berlin: Der Stellenpool ist immer noch leer

Gezerre zwischen dem Senat und dem Hauptpersonalrat

Drei Monate nach seiner Inbetriebnahme ist der Stellenpool des Senats leer. Das hat der Sprecher der Finanzverwaltung, Matthias Kolbeck, bestätigt. Allerdings stehe der Wechsel von stellenlosen Landesbediensteten in den Stellenpool in tausenden von Fällen kurz bevor, sagte Kolbeck. Außerdem funktioniere das PersonalüberhangManagement längst – was bedeutet, dass Mitarbeiter, derer Stellen wegfallen sollen, durchaus in anderen Verwaltungen eingesetzt werden. Kolbeck nannte als Beispiele die Kontrolle von Sozialhilfeempfängern und die Ermittlung von Vätern, die ihren Unterhaltspflichten nicht nachkommen. Verwaltungstechnisch können so genannte Übergangseinsätze erfolgen, wenn Behörden überlastet sind und mit ihrem Personal nicht auskommen.

Der Stellenpool ist eingerichtet worden, um Landesbeschäftigte, deren Stellen wegfallen sollen, leichter versetzen zu können. Die im Stellenpool zusammengefassten Mitarbeiter sollen stadtweit eingesetzt werden können, und zwar ohne Rücksicht auf ihre vorherige Tätigkeit und auch ohne Rücksicht auf den bisherigen Dienstsitz. Sie gelten als Personalressource und kommen – so die Planung – für alle möglichen Tätigkeiten in- frage. Es ist auch daran gedacht, Mitarbeiter aus dem Stellenpool an die Privatwirtschaft auszuleihen. Bei der Planung der neuen Ordnungsämter, die im September eingerichtet werden sollen, sind Mitarbeiter aus dem Stellenpool von besonderer Bedeutung: Sie sollen nach einer entsprechenden Ausbildung zum Beispiel als Kiezstreifen eingesetzt werden, die pflichtvergessene Hundebesitzer an ihre Entsorgungsaufgaben erinnern.

Dass noch kein Landesbeschäftigter versetzungstechnisch im Stellenpool angekommen ist, hängt mit dem Widerstand des Hauptpersonalrats zusammen. Dessen Vorsitzender Dieter Klang äußerte, die Mitbestimmungsrechte des Personalrats würden bei den Versetzungen in den Stellenpool verletzt. Das widerspreche dem Landespersonalvertretungsgesetz. Deshalb klage der Personalrat vor dem Verwaltungsgericht. wvb.

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