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Berlin: Der Streit glimmt weiter Raucher-Prozess: Rechtsanwalt prüft Berufung

Nachdem das Berliner Arbeitsgericht Anfang des Monats eine arbeitsrechtliche Klage gegen das Weddinger Druckunternehmen „Laserline“ abgewiesen hatte, berät nun Rechtsanwalt Manfred Terhedebrügge mit seinem Klienten Sandro B. über eine mögliche Berufung am Landesarbeitsgericht.

Nachdem das Berliner Arbeitsgericht Anfang des Monats eine arbeitsrechtliche Klage gegen das Weddinger Druckunternehmen „Laserline“ abgewiesen hatte, berät nun Rechtsanwalt Manfred Terhedebrügge mit seinem Klienten Sandro B. über eine mögliche Berufung am Landesarbeitsgericht. B. hatte seine Stelle bei Laserline verloren, nachdem er im Rahmen eines betrieblichen Nichtraucherprogramms wahrheitswidrig versichert hatte, „im gesamten Abrechnungsmonat nicht geraucht“ zu haben. Ein von Laserline beorderter Detektiv hatte B. dann vor seiner Haustür mit einer brennenden Zigarette in der Hand abgelichtet. Das Unternehmen legt in diesem Zusammenhang Wert auf die Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch eine Kündigung, sondern durch einen von Sandro B. unterzeichneten Aufhebungsvertrag beendet wurde. Auch habe dieser seine Stelle nicht verloren, weil er rauchte, sondern weil er das Unternehmen getäuscht hatte. Des Weiteren betont Laserline, man überwache keineswegs alle Mitarbeiter, die am betrieblichen Nichtraucherprogramm teilnehmen. Lediglich in zwei Fällen von begründetem Betrugsverdacht sei ein Detektiv eingesetzt worden. Tsp

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