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Berlin: Der Tanz ums goldene Haus

Warum der Architekt Wisniewski mit der Stiftung Preußischer Kulturbesitz um seinen Anteil an der Staatsbibliothek streitet

Der Kunstreiseführer ist korrekt. „Die Staatsbibliothek (...) stammt (...) von Hans Scharoun und Edgar Wisniewski“, schreibt die Autorin Ingrid Nowel in ihrem DuMont-Buch zu Berlin über den gülden glänzenden Bücherturm am Kulturforum in Tiergarten. Was da so nebenbei erwähnt wird, erkennt der Hausherr der Bibliothek, die Stiftung Preußischer Kulturbesitz, nicht an. Seit Jahren streitet sie mit dem Berliner Architekten Wisniewski um dessen Anerkennung als Mit-Urheber an dem Bau. Warum tut sie das?

Die Stiftung selbst will sich zu dem laufenden Verfahren nicht äußern. Wisniewskis Anwalt, Hermann-Josef Omsels, vermutet dahinter ein sarkastisches Denkmuster: „Nur ein toter Urheber ist ein guter Urheber.“ Hans Scharoun, der große Baumeister der Philharmonie, ist bekanntlich 1972 verstorben. Seine Urheberrechte sind zwar nicht erloschen, aber seine Erben nehmen sie nicht wahr. Also kann die Stiftung mit der Staatsbibliothek machen, was sie für richtig hält. Zumindest glaubt das die Stiftung. „Das ging so lange gut, bis Herr Wisniewski sich zunehmend daran störte, dass baulich etwas an der Staatsbibliothek geändert werden sollte“, erklärt sein Anwalt. Er schrieb also an die Stiftung und verlangte die Anerkennung Wisniewskis als Mit-Urheber. Die Stiftung lehnte ab. „Das war der casus belli“, sagt Omsels, seither klagt er sich für seinen Mandanten durch die Instanzen.

Wisniewski möchte als Mit-Urheber anerkannt werden, weil er so einen Unterlassungsanspruch gegenüber dem Hausherrn hat. Der Architekt hätte also das Recht, Entstellungen am Gesamtwerk zu verhindern. Die Größe des Anteils am Gesamtwerk spielt dabei keine Rolle, so sein Anwalt: „Es ist unerheblich, wie groß der Anteil ist, jeder Mit-Urheber hat das Recht, Entstellungen am Gesamtwerk zu verhindern.“ Als Entstellung empfindet Wisniewski zum Beispiel Pläne, einen zweiten Ausgang im Foyer einzubauen. Die Pläne sind zwar vom Tisch, aber jetzt geht es ums Prinzip. „Herr Wisniewski möchte mitreden.“

So ist auch die Beharrlichkeit zu erklären, mit denen der Architekt und sein Anwalt vor Gericht streiten. Los ging es beim Landgericht. Die Kammer befand seinerzeit jedoch, dass die Beweislast so groß ist, dass die von Wisniewski vorgelegten Ideenskizzen als Nachweis für seine Urheberschaft nicht ausreichten. Vor dem Kammergericht erreichte sein Anwalt immerhin, dass außerdem Zeugen gehört wurden. Die Skizzen blieben aber ein weiteres Mal unbeachtet. Der Bundesgerichtshof schließlich befand bei der Revision, dass die Berliner Instanzen nicht korrekt urteilten und überwies den Fall zurück an das Kammergericht mit der Auflage, die von Wisniewski vorgelegten Skizzen daraufhin zu überprüfen, ob sich daraus eine Miturheberschaft von Wisniewski ergibt. In einem zweistufigen Verfahren muss nun geklärt werden, ob die Skizzen aus der Hand von Wisniewski sind und danach, ob der Architekt schöpferisch an der Gestaltung der Staatsbibliothek mitgewirkt hat – ein aufwändiger Prozess.

Und da wird es noch einmal richtig spannend. Denn das Kammergericht beauftragte einen Gutachter, der in Anbetracht der Menge des Materials einen Vorschuss verlangte, bevor er überhaupt mit der Arbeit beginnt. Seine Forderung: 25 000 Euro, zahlbar durch Wisniewski. Die Summe würde der Architekt zurückerhalten, sollte er Recht bekommen. Ohne Vorschuss jedoch kein Gutachten, und ohne Gutachten keine Entscheidung. Der Versuch eines Vergleichs zwischen den streitenden Parteien ist zuletzt im Mai 2003 gescheitert. Insgesamt wurde in dem Fall acht Mal verhandelt.

Statt die Summe zu zahlen, versucht Wisniewski, die Forderung des Gutachters als in dieser Höhe unbegründet darzustellen. Er recherchierte in Archiven und stellte Zusammenhänge zwischen dem Gutachter und einer möglichen Tätigkeit für die Stasi her. Das alles beeindruckt die Kammer nicht , „es sagt nichts über die Qualifikation des Gutachters aus“, sagt Kammergericht-Sprecherin Ilona Wiese.

Für Wisniewski geht es um einen wichtigen Teil seines Lebenswerkes: „Er war nicht nur Adlatus oder Bauleiter, sondern Ideengeber“, sagt sein Anwalt. Er arbeitete bis zum Tode Scharouns mit ihm zusammen. Der Kammermusiksaal, direkt neben der Philharmonie, ist Wisniewskis Werk. Bei der Staatsbibliothek möchte er, dass sein Name gleichberechtigt neben dem von Hans Scharoun steht. So, wie es im Kunstreiseführer nachzulesen ist.

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