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Berlin: Der Tod des Liebhabers

„Lebenslänglich wegen Mordes“ hieß das Urteil gegen Holger H. – jetzt wird das Verfahren neu aufgerollt

Von Sandra Dassler

Cottbus/Rheinsberg - Für Holger H. geht heute im Saal 100 des Cottbuser Landgerichts ein Traum in Erfüllung: Er darf endlich wieder auf der Anklagebank sitzen. Was für viele eine Horrorvorstellung ist, davon verspricht sich der 43-jährige Rheinsberger, der seit vier Jahren im Gefängnis sitzt, nicht nur die Freiheit, sondern auch die Hoffnung auf ein Leben mit seinen drei kleinen Kindern.

Wiederaufnahmeverfahren in Mordfällen sind äußerst selten und dass man ihn Mörder nennt, muss Holger H. hinnehmen, seit ihn das Landgericht Neuruppin im April 2006 zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilte. Für die Richter stand fest, dass der Schweißer am Morgen des 11. Oktober 2005 in die Wohnung von André H. schlich. Der schlief noch, als ihm der Eindringling – jedenfalls nach Überzeugung der Richter – ein Küchenmesser in die Brust hieb und so schwer verletzte, dass er in Sekundenschnelle verblutete.

Sein angeblicher Mörder beteuerte stets seine Unschuld, aber die Richter glaubten ihm nicht, weil mehrere Indizien gegen ihn sprachen: Erstens hatte Holger H. ein starkes Tatmotiv, war doch das Opfer der Geliebte seiner Ehefrau, die ihn mit den drei gemeinsamen Kindern verlassen wollte. Zeugen berichteten, dass er dem Nebenbuhler bereits einige Tage vor der Tat einen Hieb auf die Nase versetzte, als der seine Frau küsste.

Zweitens konnte sich H. über seine Frau den Schlüssel zur Wohnung des Opfers verschaffen, die nicht aufgebrochen sondern aufgeschlossen worden war.

Drittens hatte Holger H. kein Alibi. Zwar gab der Schweißer an, für seine Firma gearbeitet zu haben, allerdings allein. Und dass er am Tag der Tat gegen acht Uhr auf dem Arbeitsamt gewesen war, was eine Mitarbeiterin bestätigte, bewertete das Neuruppiner Gericht als belastend, denn der Mord konnte auch vor oder nach acht Uhr geschehen sein.

„Die gingen davon aus, dass mein Mandant sich nur ein Alibi verschaffen wollte“, sagt Holger H’s Verteidiger Veikko Bartel: „Aber die Mitarbeiterin des Amtes hatte am Freitag zuvor bei seiner Firma angerufen und mitgeteilt, dass er dringend im Amt erscheinen müsse.“

Aber nicht das sei der Anlass für den Kampf um ein Wiederaufnahmeverfahren gewesen. Vielmehr seien neue Beweismittel aufgetaucht, die bei der Verhandlung nicht berücksichtigt wurden. Denn die Leiche war an Kopf und Füßen mit Müllsäcken umwickelt. Auf einem dieser Säcke fanden die Ermittler DNA-Spuren eines Mannes, der in der Kartei verzeichnet war: Steven L. soll ebenfalls ein ständiger Liebhaber der Ehefrau von Holger H. gewesen sein. „Der Mann wurde zwar als Zeuge befragt, aber damit hat man sich zufrieden gegeben“, sagt Verteidiger Bartel: „Der kannte das Opfer und die Wohnung und hätte als Nebenbuhler auch ein Motiv gehabt. Er hat ebenfalls kein Alibi für den Tatmorgen – aber im Gegensatz zu meinem Mandanten auch noch DNA-Spuren in der Wohnung hinterlassen.“

Diese Argumentation hatte aber weder das Landgericht Cottbus noch das Brandenburgische Oberlandesgericht überzeugt. Beide lehnten die Wiederaufnahme des Verfahrens ab. Erst über das Landesverfassungsgericht wurde der neue Prozess erzwungen – ein Umstand, den viele kritisieren. Das Landesverfassungsgericht überschreite seine Kompetenz, wenn es indirekt Urteile von Landgerichten oder gar BGH-Entscheidungen aufhebe, heißt es in Justizkreisen.

Anwalt Veikko Bartel ist diese Diskussion egal. Er will die Unschuld von Holger H. beweisen. Der leide sehr darunter, dass seine Kinder inzwischen in einer Pflegefamilie sind, sagt er: „Seine Frau hat sich scheiden lassen und lebt mal mit dem, mal mit jenem zusammen.“

Ob die DNA-Spur auf der Mülltüte ausreicht, um H. zu entlasten, bezweifeln viele. Doch selbst Vertreter der Staatsanwaltschaft räumen ein, dass sich in einem neuen Verfahren auch neue Aspekte ergeben können. Die Cottbuser Richter wollen den Fall jedenfalls gründlich prüfen und haben neun Verhandlungstage eingeplant. Bisher.

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