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Berlin: Der Trickser (Kommentar)

Der Staat ist verpflichtet, über seine Arbeit öffentlich Auskunft zu geben. Verweigern kann er dies nur, wenn Geheimhaltungsvorschriften dagegen stehen, wenn vorzeitige Informationen die öffentlichen Interessen schädigen oder gefährden.

Der Staat ist verpflichtet, über seine Arbeit öffentlich Auskunft zu geben. Verweigern kann er dies nur, wenn Geheimhaltungsvorschriften dagegen stehen, wenn vorzeitige Informationen die öffentlichen Interessen schädigen oder gefährden. Oder wenn sie ein schwebendes Verfahren vereiteln, erschweren oder verzögern. Das sagt nicht der Weihnachtsmann, das steht im Pressegesetz des Landes Berlin. Manche lachen darüber und halten jene, die mit dem Presserecht winken, für naiv, wenn nicht sogar für blöd.

Trotzdem: Die Medien erfüllen eine öffentliche Aufgabe. Auch das steht im Gesetz. Eine restriktive Informationspolitik, Halbwahrheiten oder eine parteipolitisch gefärbte Unterrichtung schränken die Wahrnehmung dieser Aufgabe empfindlich ein. Das muss sich der Senat, und an erster Stelle der Sprecher des Senats, hinter die Ohren schreiben. Gewiss ist er darauf angewiesen, dass sich alle Regierungsmitglieder nach einer Kabinettssitzung noch richtig daran erinnern, was soeben gemeinsam besprochen wurde. Auch daran hapert es offenbar. Aber es macht die Sache noch schlimmer, wenn sich der Regierungssprecher nicht als ehrlicher Makler versteht, sondern wie ein Trickser agiert.

za

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