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Berlin: Deutsche Amtshilfe für Auslandsdelikte

Die deutschen Behörden verfolgen auf Antrag Verkehrsvergehen, die deutsche Autofahrer in der Schweiz und den Niederlande begehen. Die „Flucht“ über die Grenze hilft bei Verkehrsverstößen, die beispielsweise in Italien, Frankreich, Großbritannien, Irland, Dänemark, Schweden, Finnland, Norwegen oder Spanien begangen wurden, und bei denen die Polizei nicht sofort kassiert hat.

Die deutschen Behörden verfolgen auf Antrag Verkehrsvergehen, die deutsche Autofahrer in der Schweiz und den Niederlande begehen. Die „Flucht“ über die Grenze hilft bei Verkehrsverstößen, die beispielsweise in Italien, Frankreich, Großbritannien, Irland, Dänemark, Schweden, Finnland, Norwegen oder Spanien begangen wurden, und bei denen die Polizei nicht sofort kassiert hat.

Allerdings muss der Sünder damit rechnen, bei der nächsten Urlaubsreise doch noch zur Kasse gebeten zu werden, sobald er erneut über die Grenze fährt. Die Polizeien einiger Länder, wie die in Spanien, aber auch in Ungarn und in Tschechien, gehen gegen Parksünder radikal vor: Sie legen das Auto an die Kralle. An der nächsten Polizeiwache führt dann kein Weg vorbei. Gelöst wird diese „Wegfahrsperre“ erst, wenn die Strafe bezahlt ist. Häufig ein teures Vergnügen, den meist wird noch eine Zusatzgebühr für das Entriegeln der Kralle verlangt. weso

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