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Deutsche Bahn: Wieder ein Kind aus dem Zug gesetzt

Schon wieder hat eine Bahnmitarbeiterin ein Kind gezwungen, einen Zug zu verlassen - und jetzt reagiert auch die Bahn: Schaffner müssen Dienstvorschriften schriftlich bestätigen.

Die rund 750 „Kundenbetreuer“ im Nahverkehr in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern werden jetzt auf mehreren Wegen darauf hingewiesen, dass es grundsätzlich nicht gestattet ist, Minderjährige – wie auch Schwangere oder stark alkoholisierte Personen – zum Verlassen des Zuges zu zwingen, wenn bei einer Kontrolle kein gültiger Fahrschein gezeigt werden konnte.

Das 14-jährige Mädchen war, wie gestern bekannt wurde, am Montag früh gegen 7 Uhr in der Regionalbahn Richtung Nauen auf dem Weg zur Schule. Als Fahrschein zeigte das Kind der Schaffnerin eine Freizeitkarte, die aber erst von 14 Uhr an gilt. Die Bahnmitarbeiterin verlangte deshalb 40 Euro als Strafe für Schwarzfahren. Da die 14-Jährige so viel Geld nicht dabei hatte, zwang die Bahnbeschäftigte das verschüchterte Kind in Albrechtshof, den Zug zu verlassen. Dort wurde sie von ihrer Mutter abgeholt und per Auto zur Schule gebracht.

Schaffner müssen Dienstvorschriften schriftlich bestätigen

Die Mitarbeiterin sei mehrere Wochen in Urlaub gewesen und habe von den vorangegangenen Fällen, über die ausführlich berichtet worden war, vielleicht nichts mitbekommen, sagte gestern Bahnsprecher Burkhard Ahlert. Die Mitarbeiterin habe ihr Verhalten inzwischen bedauert, sei aber trotzdem vom Dienst zunächst freigestellt worden. Sie muss nun mit einer Abmahnung rechnen und wird künftig wahrscheinlich in einem anderen Bereich der Bahn eingesetzt.

Nachdem die Bahn nach den ersten zwei der jüngsten Vorfälle am Wochenende noch erklärt hat, keine besonderen Schritte unternehmen zu wollen, weil die Mitarbeiter die Dienstvorschriften kennen müssten, zieht sie nun Konsequenzen. Noch gestern seien alle Kundenbetreuer per SMS an ihr Diensthandy auf die geltenden Vorschriften hingewiesen worden, sagte Ahlert. Zudem müssten die Schaffner schriftlich bestätigen, dass sie die Dienstvorschriften kennen, die untersagen, Minderjährige von der Weiterfahrt auszuschließen. Zudem soll dieser Teil der Vorschriften künftig in den Schulungen, die mehrmals im Jahr stattfänden, gesondert behandelt werden.

Dass innerhalb kurzer Zeit drei Kinder von Schaffnern an die Luft gesetzt worden sind, konnte sich Ahlert nicht erklären. Die Vorschriften seien schon immer so formuliert gewesen. Bei der Bahn sei man deshalb „sehr betroffen.“ Ein Freibrief zum Schwarzfahrern seien die Vorschriften aber nicht, sagte Ahlert. Werde ein Kind ohne Fahrschein erwischt und könne sich nicht ausweisen, könnten die Eltern oder auch die Bundespolizei per Diensthandy gerufen werden, um die Personalien festzustellen.

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