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Gemeinnützige Gesellschaft: Diakonie schließt Treberhilfe aus

Gesellschaft sei nicht dem Gemeinwohl verpflichtet und schade dem Ansehen der Diakonie. Treberhilfe geht gerichtlich dagegen vor

Die Mitglieder der Diakonie Berlin-Brandenburg haben am Donnerstag die gemeinnützige Treberhilfe-Gesellschaft ausgeschlossen. Zuvor hatte die Treberhilfe noch versucht, die Abstimmung per Gerichtsbeschluss zu verhindern, und eine einstweilige Verfügung erwirkt. Doch rechtzeitig vor der Mitgliederversammlung hob das Landgericht die Verfügung auf Antrag der Diakonie wieder auf.

Begründet wurde der Ausschluss damit, dass Mitglieder des Diakonischen Werkes durch den diakonischen Auftrag dem Gemeinwohl verpflichtet und erwirtschaftete Mittel zur Erfüllung dieses Auftrages einzusetzen sind. Die Gesellschafterstrukturen der Treberhilfe böten dafür keine Gewähr. Außerdem habe das Ansehen der Diakonie durch das Auftreten der Treberhilfe Schaden genommen.

Vor der Diakonie hatte bereits der Paritätische Wohlfahrtsverband den Treberhilfe-Verein ausgeschlossen. Auch gegen diese Entscheidung hatte der Verein rechtliche Schritte eingelegt. Über den Widerspruch der Treberhilfe entscheidet ein Berufungsausschuss am 29. Juni. „Wegen seiner Weigerung, sich an der Aufklärung der Affäre zu beteiligen, wollen wir mit dem Treberhilfe-Verein nichts mehr zu tun haben“, sagte der Geschäftsführer des Paritätischen, Oswald Menninger. Entscheiden könne aber nur der unabhängige Berufungsausschuss.

Auch der Ausschluss der Treberhilfe aus der Diakonie wird nun ein rechtliches Nachspiel haben. „Die Treberhilfe wird gegen den Ausschluss gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen“, sagte Geschäftsführer Volker Härtig. Der Ausschluss stelle „keinen unmittelbaren Schaden für die Geschäftstätigkeit“ dar.

Der Staatssekretär der Senatsverwaltung für Soziales, Rainer-Maria Fritsch, sprach nach dem Ausschluss der Treberhilfe aus der Diakonie von einem „starken Signal“. Zwei Wohlfahrtsverbände hätten festgestellt, dass dieser gemeinnützige Träger nicht mehr die Kriterien für die Mitgliedschaft in ihren Reihen erfülle. „Das muss bei allen Alarmglocken schrillen lassen“, so Fritsch.

Für die Treberhilfe ist dieser zweite Ausschluss nach Auffassung von Experten ein schwerer „Imageschaden“. Aufträge verliert die Einrichtung dadurch nicht automatisch. Denn die Bezahlung der sozialen Träger wird durch einen „Ligavertrag“ geregelt, den Berlin und die Dachverbände der Branche abschließen. Dieser umfasst auch Vereinbarungen für Gesellschaften, die nicht in Verbänden organisiert sind oder auch gewerblich tätig sind und damit nicht gemeinnützig arbeiten.

Vor allem bei Verstößen gegen Qualitätsstandards wird es ernst für soziale Träger. Eine Prüfung der Treberhilfe durch die zuständige „Kommission 75“ läuft zurzeit. Einberufen wurde sie, weil vermutet wird, dass deren hohe Gewinne durch schlechte Bezahlung ihrer Mitarbeiter möglich wurden. Darunter könnte auch die Qualität der Betreuung von Jugendlichen und Obdachlosen gelitten haben, die das Geschäft der Treberhilfe ausmachen. Die Treberhilfe hat dies stets bestritten.

Von den hohen Gewinnen profitierte auch der Gründer und frühere Treberhilfe-Chef Harald Ehlert: Er verfügte über einen Maserati, ein hohes Gehalt und eine günstige Mietwohnung in einer Villa der Treberhilfe. Tantiemen und Privilegien haben eine bundesweite Debatte ausgelöst über die Verwendung öffentlicher Gelder durch soziale Träger. Ehlert hält bis heute über einen Treuhänder die Hälfte der Anteile und will diese laut Treberhilfe-Aufsichtsräten nun verkaufen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Ehlert wegen des Verdachts der Untreue.

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