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Berlin: Die aktuelle Frage: Muss Berlin den Notstand erklären?

Kann der Senat die Finanzen der Stadt noch aus eigener Kraft sanieren?Berlins Finanzkraft ist äußerst gering und es gibt bei den öffentlichen Ausgaben nur noch kleine Handlungsspielräume.

Kann der Senat die Finanzen der Stadt noch aus eigener Kraft sanieren?

Berlins Finanzkraft ist äußerst gering und es gibt bei den öffentlichen Ausgaben nur noch kleine Handlungsspielräume. Trotzdem müssen zunächst alle Sparpotenziale ausgeschöpft und die öffentlichen Mittel effizienter eingesetzt werden. Vor allem im administrativen Bereich. Zum Beispiel sollten die Dienstpläne der Polizei durchforstet und Verwaltungsabläufe beschleunigt werden. Generell gilt aber, dass Berlin in den vergangenen Jahren durchaus beachtliche Konsolidierungserfolge erzielt hat und die einstigen Ausstattungsvorsprünge gegenüber vergleichbaren Ländern und Großstädten abgebaut wurden. So ist die schulische Versorgung in Berlin inzwischen eher schlechter als in Hamburg.

Gibt es eine Alternative zu Sanierungshilfen des Bundes?

Zunächst braucht Berlin einen Konjunkturaufschwung. Dies wäre eine wesentliche Voraussetzung für die Gesundung der öffentlichen Finanzen. Doch wird dies vermutlich nicht ausreichen; ebensowenig weitere Stellenkürzungen im Landesdienst. Letztlich wird sich der Bund stärker einbringen müssen. Sollte er sich weigern, würden die Zinslasten im Haushalt so anwachsen, dass jeglicher Gestaltungsspielraum verloren geht.

Sind Sanierungshilfen einklagbar?

Es gibt dafür kein festgelegtes Verfahren. Aber das Bundesverfassungsgericht hat zwei wesentliche Kriterien herangezogen, die einen Haushaltsnotstand begründen: die Zins-Steuerquote und die Kreditfinanzierungsquote. Vor allem die Zins-Steuerquote steigt in Berlin dramatisch an.

Was wäre besser: Allgemeine oder zweckgebundene Sanierungszuschüsse; etwa für die Altlasten aus der Berliner Wohnungsbauförderung?

Die Zinskosten, die Sozialausgaben und die zinsgleichen Aufwendungen für Wohnungsbaudarlehen belasten den Berliner Etat schwer und könnten als Begründung für eine Haushaltsnotlage dienen. So wie im Saarland die Stahlkrise und in Bremen die Werftenkrise ausschlaggebend waren für die Sanierungshilfen des Bundes.

Der Bund hat selbst kein Geld.

Der Bund wird sich angesichts knapper Kassen sicherlich knauserig anstellen. Sanierungshilfen für Berlin sollten auch jetzt noch nicht das Thema sein. Aber es führt kein Weg daran vorbei, mittelfristig eine Lösung des Finanzproblems zu finden.

Was heißt mittelfristig?

Ab 2004 oder 2005. Zuerst müssen die Beschlüsse, die der Senat zur weiteren Haushaltskonsolidierung fasst, greifen. Trotz aller erdenklichen Sparbemühungen ist aber ein untragbar hohes Finanzierungsdefizit im Landesetat absehbar. Dann gibt es keine andere Möglichkeit, als eine extreme Haushaltsnotlage zu reklamieren.

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