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Berlin: Die Altgesellschafter wollen mit den beiden Bewerbern Hochtief und IVG weiterverhandeln - das kann Monate dauern

Die Altgesellschafter der Berlin Brandenburg Flughafen Holding (BBF) haben gestern nach stundenlangen Gesprächen beschlossen, das Privatisierungsverfahren mit den beiden Bietern Hochtief und IVG fortzusetzen. Eine Neuausschreibung gibt es zumindest vorerst nicht.

Die Altgesellschafter der Berlin Brandenburg Flughafen Holding (BBF) haben gestern nach stundenlangen Gesprächen beschlossen, das Privatisierungsverfahren mit den beiden Bietern Hochtief und IVG fortzusetzen. Eine Neuausschreibung gibt es zumindest vorerst nicht. Auch die Zusammenarbeit mit der Investmentbank Credit Suisse wird fortgesetzt. Nur die Personalunion zwischen der Geschäftsführung der Flughafen Holding und der Planungstochter Projektplanungsgesellschaft Schönefeld (PPS) soll aufgehoben werden. Damit soll eine mögliche Interessenkollission, wie sie das Gericht gesehen hatte, ausgeschlossen werden. Götz Herberg bleibt demnach BBF-Chef, für die PPS wird ein neuer Geschäftsführer gesucht.

Das Privatisierungsverfahren kann sich damit noch über Monate hinschleppen. Das erste Vergabeverfahren mit dem Zuschlag an Hochtief war vom Oberlandesgericht Brandenburg als rechtswidrig bezeichnet worden. Geklagt hatte die IVG-Gruppe.

Die Altgesellschafter - Berlin, Brandenburg und der Bund - mussten nun entscheiden, ob sie nur die Schlussphase des Vergabeverfahrens wiederholen, wie es das Gericht verlangt hat, oder ob die Privatisierung völlig neu ausgeschrieben werden soll. Außerdem mussten sie festlegen, ob die bisherigen Berater weiter an Bord bleiben. Ausgestiegen ist bereits auf eigenen Wunsch die Anwaltskanzlei Wilmer, Cutler & Pickering, die heftig umstritten war. Getrennt hatte man sich zuvor schon vom Berliner Ingenieurbüro WIB. Dabei bleibt dagegen die umstrittene Investmentbank Credit Suisse. Bei Engagements, die ihre Neutralität beeinträchtigen könnten, muss sie sich mit den Gesellschaftern verständigen.

Einig sind sich die Altgesellschafter weiter, dass es beim Neubau des Flughafens in Schönefeld keinen Zeitverzug geben soll. Deshalb wird die Projektplanungsgesellschaft Schönefeld (PPS) noch in diesem Jahr die eigenen Neubaupläne für das Genehmigungsverfahren einreichen. Die staatlichen Planer hatten parallel zum laufenden Privatisierungsverfahren ein "konzeptneutrales" Modell für den Flughafen-Neubau entwickelt und dafür bisher rund 20 Millionen Mark ausgegeben. Für das Planfeststellungsverfahren sind noch einmal zwei bis drei Millionen Mark erforderlich.

Die Planer der PPS konnten ihre eigenen Pläne weiter verfolgen, weil die wichtigsten Kriterien ohnehin nicht durch einen privaten Investor nachträglich verändert werden können. Dazu gehört zum Beispiel die Lage der Start- und Landebahnen. Der künftige private Betreiber kann im laufenden Genehmigungsverfahren aber noch die Pläne etwa für das Abfertigungsgebäude verändern.

Im Bewerbungsverfahren hatte sich die IVG weitgehend an die PPS-Vorgaben gehalten, während Hochtief davon abwich und eigene Vorstellungen umsetzen wollte. Ob dadurch die technischen Mindestanforderungen eingehalten worden waren, war für das Oberlandesgericht strittig. Sie sollen jetzt konkretisiert werden.

Die PPS will vor der erneuten Aufnahme der Verhandlungen juristisch prüfen lassen, ob es weitere Vergabehindernisse gibt, was Monate erfordern kann. Entkräftet sind die Vorwürfe der Industriespionage gegen das Hochtief-Konsortium, bei dem in beschlagnahmten Akten Unterlagen von IVG gefunden worden waren. Die Durchsuchungen richteten sich gegen das Ingenieurbüro WIB, gegen das die Staatsanwaltschaft wegen Betrugverdachts ermittelt. Geklärt sei, dass im Rahmen des Vergabeüberprüfungsverfahrens Akten eingesehen und kopiert werden durften, teilte die PPS gestern mit. Ob die Unterlagen daher stammen, ist noch nicht geklärt.

Unverzüglich sollte ein Architektenwettbewerb für den neuen Flughafen ausgelobt werden, forderte am Freitag die Architektenkammer Berlin. Sie wolle seit Jahren die klassische Trennung der Vergabeverfahren.

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