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Berlin: Die Beamten als Vorbild: Senat will auch anderen ans Weihnachtsgeld Vor Verhandlungen im öffentlichen Dienst lehnen Gewerkschaften Kürzungen strikt ab

Berliner Bundestagsabgeordnete der SPD rechnen damit, dass die am Freitag vom Bundesrat beschlossene Öffnungsklausel für die Beamtenbesoldung eine Mehrheit im Bundestag finden wird. Senatssprecher Michael Donnermeyer wollte allerdings noch keinen Zeitpunkt nennen, wann der Senat mit der Verabschiedung des Gesetzes rechnet.

Berliner Bundestagsabgeordnete der SPD rechnen damit, dass die am Freitag vom Bundesrat beschlossene Öffnungsklausel für die Beamtenbesoldung eine Mehrheit im Bundestag finden wird. Senatssprecher Michael Donnermeyer wollte allerdings noch keinen Zeitpunkt nennen, wann der Senat mit der Verabschiedung des Gesetzes rechnet. Wird die Öffnungsklausel noch vor dem 30. Juni beschlossen, müssen die 60 000 Berliner Beamten schon in diesem Jahr damit rechnen, dass ihnen Weihnachts- und Urlaubsgeld entweder komplett oder teilweise gestrichen wird.

Nach Angaben Donnermeyers muss jetzt mit den Gewerkschaften und dem Beamtenbund verhandelt werden. Noch stehe nicht fest, in welcher Höhe an die Zusatzleistungen bei den Beamten gegangen wird und ob es eine soziale Staffelung geben wird. Dies sei nämlich auch davon abhängig, wie es mit den Gewerkschaften bei den Tarifverhandlungen für die rund 100 000 Arbeiter und Angestellten des Landes und der Hochschulen weitergeht. Diese werden am morgigen Mittwoch weitergeführt. „Das muss alles in einem Solidarpakt verhandelt werden“, sagte Donnermeyer.

Nach Auffassung des Senats wäre es durchaus sinnvoll, wenn sich das Tarifgefüge der Arbeiter und Angestellten an der Beamtenbesoldung orientiert. Das würde dann bedeuten, dass man eine Tariferhöhung durchaus umsetzt und stattdessen ebenfalls höhere Kürzungen beim Weihnachts- und Urlaubsgeld vornimmt. In dieser Frage ist der Senat durchaus verhandlungsbereit. „Wichtig ist, dass hinterher ab 2004 das Sparziel von 500 Millionen Euro erreicht wird“, sagt Donnermeyer. Für dieses Jahr sind bereits Reduzierungen bei den Personalkosten im öffentlichen Dienst in Höhe von 250 Millionen Euro im Haushalt vorgesehen.

Der Sprecher der Innenverwaltung, Peter Fleischmann, sieht die Verhandlungsposition des Senats durch den Bundesratsbeschluss deutlich gestärkt. „Die Gewerkschaften werden sich bewegen müssen, um den öffentlichen Dienst nicht zu spalten“, sagte Fleischmann. Es dürfe nicht sein, dass nur die Beamten die Kosteneinsparung und dazu noch eine Verlängerung der Arbeitszeit auf 42 Stunden in der Woche tragen müssten. Diese hatte der Senat im Januar beschlossen.

Dem gegenüber vertreten die Gewerkschaften Verdi, GEW und GdP die Auffassung, dass sich an ihrer Linie für die Tarifverhandlungen nichts geändert hat. „Nicht wir, sondern der Senat hat dazu beigetragen, den öffentlichen Dienst zu spalten“, sagte GEW-Tarifexpertin Ilse Schaad. Einschnitte beim Weihnachts- und Urlaubsgeld kommen nach Auffassung der Gewerkschaften nicht in Frage. „Wir haben unser Papier vorgelegt, jetzt werden wir sehen, ob der Senat sich bewegt“, sagte Verhandlungsführer Roland Tremper.

Sollte dies nicht der Fall sein, werde man sehen, ob sich eine weitere Verhandlungsrunde lohnt oder weitere Warnstreiks nötig sind. In dieser Woche aber soll es auf keinen Fall zu befristeten Arbeitsniederlegung kommen. Anders als die Gewerkschaften will der Beamtenbund bei seinen getrennten Verhandlungen mit dem Senat darauf hinarbeiten, dass das Tarifgefüge der Arbeiter und Angestellten vergleichbar mit den Besoldungsstrukturen für die Beamten bleibt.

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