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Berlin: Die Chefin war ein Gebühren-Hai

Bewährung für Beamtin, die für das Land betrog

Bianka F. war eine Beamtin, die fürs Land Berlin emsig Gebühren kassierte. Eine Beamtin, die die Reichen stärker zur Kasse bat. Und sich mit ihrem Einsatz den Ruf eines „Gebühren-Hais“ erwarb. Die Sache hatte aber einen Haken: Das, was die Leiterin einer Straßenverkehrsbehörde für gerecht hielt, hatte mit dem Gesetz nichts zu tun. Gestern musste sich die 57-Jährige wegen Betruges vor Gericht verantworten. Sie kam lächelnd, und sie ging mit einem Urteil, das ihre Entlassung aus dem Dienst bedeuten könnte.

Bianka F. hatte zwischen April 2000 und August 2003 von Gastwirtschaften, die Ausnahmegenehmigungen für den Straßenausschank beantragten, zu Gunsten der Landeskasse überhöhte Gebühren von insgesamt 25 000 Euro berechnet. Sie soll wissentlich die gesetzliche Höchstgebühr missachtet haben, um das Vermögen des Landes Berlin aufzubessern. Außerdem hat sie laut Anklage ihre „eigene Gerechtigkeit walten lassen“. Sie sei der Auffassung gewesen, dass die Großen im Vergleich zu den Kleinen nicht ausreichend belastet würden. Als Konsequenz verlangte sie beispielsweise vom KaDeWe für das Straßenlokal rund viermal mehr als nach der Gebührenordnung als Höchstsatz vorgesehen.

Die Beamtin war damals für Schankvorgärten in Schöneberg, Tempelhof, Steglitz und Zehlendorf zuständig. Derzeit arbeitet sie in der Polizeiverwaltung. Ein eingeleitetes Disziplinarverfahren hatte bislang noch keine spürbaren Folgen. Im Prozess berief sich Bianka F. auf einen „Ermessensspielraum“. Es könne von den Regelgebühren abgewichen werden, „wenn der wirtschaftliche Nutzen größer ist“. Dass es eine Höchstgebühr von zuletzt 767 Euro einzuhalten galt, ist ihr angeblich entgangen. „Ich habe nach Quadratmetern berechnet.“

Die Staatsanwältin sprach von „blanker Willkür“, das Gericht von „Selbstherrlichkeit“. Gegen Bianka F. ergingen zwei Jahre Haft auf Bewährung und eine Geldbuße von 7500 Euro. Das Urteil erscheint hart im Vergleich zu Fällen, in denen sich Beamte Gelder in die eigene Tasche gesteckt haben. Bianka F. droht bei Rechtskraft die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Aus Sicht der Richter wäre das angemessen. „Auf solche Beamte muss das Land Berlin unbedingt verzichten“, sagte der Richter.

Kerstin Gehrke

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