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DIE CITY-TAX: Auch für Kinder wird die Steuer fällig

TOURISTEN Das Abgeordnetenhaus muss jetzt über die Senatsvorlage entscheiden, wonach künftig Touristen fünf Prozent auf den Netto-Übernachtungspreis in Hotels, Jugendherbergen oder auf Campingplätzen zahlen sollen. Auch für Kinder wird die City-Tax fällig, die ab 1.

TOURISTEN

Das Abgeordnetenhaus muss jetzt über die Senatsvorlage entscheiden, wonach künftig Touristen fünf Prozent auf den Netto-Übernachtungspreis in Hotels, Jugendherbergen oder auf Campingplätzen zahlen sollen. Auch für Kinder wird die City-Tax fällig, die ab 1. Juli erhoben werden soll. Im vergangenen Jahr wurden rund 25 Millionen Übernachtungen in Berlin gezählt. Rund 55 Prozent der Gäste in der Stadt sind Privatreisende. Bei der City-Tax fallen laut Finanzsenator Nußbaum auch Verwaltungskosten an. Er rechnet mit 22 zusätzlichen Stellen, die beim Finanzamt Marzahn-Hellersdorf eingerichtet werden.

GESCHÄFTSREISENDE

Geschäftsreisende sind von der Bettensteuer ausgenommen. Sie müssen dem Hotelier nachweisen, dass sie geschäftlich unterwegs sind. Juristisch heißt dies, dass sie es „glaubhaft machen“ müssen. Dies ist nach Angaben der Senatsfinanzverwaltung der Fall, wenn der Arbeitgeber die Reise bucht oder die Rechnung auf seinen Namen ausgestellt wird.

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