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Berlin: „Die Entwidmung kann bis Oktober widerrufen werden“

Für den Luftfahrtexperten Elmar Giemulla ist der Flughafen Tempelhof noch längst nicht geschlossen

Der Berliner Luftverkehrsrechtsexperte Elmar Giemulla hat erhebliche Zweifel an der Endgültigkeit der Bescheide zum Widerruf der Betriebsgenehmigung des Flughafens Tempelhof und dessen Entwidmung zum 31. Oktober.

Das Bundesverkehrsministerium und etliche Juristen vertreten die Auffassung, die Beschlüsse zum Widerruf der Betriebsgenehmigung und zur Entwidmung des Flughafens Tempelhof seien unabänderlich. Sie sehen das anders?

Die Einstiegsüberlegung ist falsch. Rechtskräftig können nur Urteile sein. Verwaltungsakte erlangen Bestandskraft, aber die Behörde kann sie dennoch unter bestimmten Voraussetzungen wieder aufheben. Da die Wirkung beider Bescheide erst Ende Oktober eintritt, kann man sie bis dahin auch widerrufen.

Also eine politische und keine juristische Entscheidung?

Eine der wichtigsten Grundlagen für die geplante Schließung ist der Landesentwicklungsplan. Das ist ein Staatsvertrag, den das Abgeordnetenhaus beschlossen hat. Zielrichtung von Volksbegehren und Volksentscheid ist ebenfalls das Abgeordnetenhaus. Wenn der Willen des Volkes so eindeutig ist, kann man das nicht einfach ignorieren. Das Abgeordnetenhaus muss den Appell als Aufforderung verstehen, alles in seiner Macht stehende zu tun, und das würde bedeuten, diesen Staatsvertrag zu kündigen.

Und die Befürchtung, der weitere Betrieb von Tempelhof über die für 2011 geplante Eröffnung des BBI hinaus würde die Rechtsgrundlage des neuen Airports gefährden?

Bei einer Rücknahme der Bescheide hätten wir wieder die ursprüngliche Genehmigungslage. Wenn man daran nicht rührt, dann bleibt das so.

Und wenn Anwohner deshalb erneut gegen den BBI klagen?

Dafür haben sie keine Grundlage. Grundvoraussetzung für die Zulassung einer Klage ist, dass eine Belastung vorliegt. Jeder Flug in Tempelhof entlastet aber die Anwohner des BBI, sie sind damit begünstigt und haben keinen Klageansatz. Gleiches gilt übrigens auch für die Anwohner von Tempelhof, wenn der Flugverkehr dort bei einer Fortsetzung des Betriebes eingeschränkt wird.

Das Gespräch führte Rainer W. During.

Elmar Giemulla ist Professor für Luft- und Verwaltungsrecht an der TU Berlin und der Fachhochschule des Bundes. Er ist

Verfasser zahlreicher

Standardwerke zum Luftverkehrsrecht.

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