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Berlin: Die ersten Vorstände kommen im Mai vor Gericht

Aufklärung des Skandals um die Bankgesellschaft kommt voran - Mit hohen Strafen ist aber nicht zu rechnen

Die Aufarbeitung des Skandals um die Bankgesellschaft Berlin gewinnt an Tempo. Im Mai kommen erstmals Vorstandsmitglieder der Landesbank Berlin (LBB) vor Gericht, nämlich Ulf-Wilhelm Decken und Jochem Zeelen; es geht um Bilanzfälschung und Untreue. Damit kommt die rechtliche Aufarbeitung des Skandals rund drei Jahre nach seinem Bekanntwerden im Zentrum des Geschehens an. Der Vorsitzende des parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Banken-Affäre, der SPD-Politiker Frank Zimmermann, bezeichnete die anstehenden Prozessauftakte als Meilenstein. Neben dem Verfahren gegen die Aubis-Manager Klaus Wienhold und Christian Neuling, das seit dem 2. März läuft und am heutigen Dienstag fortgesetzt wird, sind dies die Großverfahren Nummer zwei und drei. Die Anklagen wurden im vergangenen August erhoben.

Der erste der beiden Prozesse beginnt am 5. Mai vor einer Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts. Es geht um Bilanzfälschung; angeklagt sind der 59-jährige Decken, früher Vorstandssprecher der Landesbank, und der 62-jährige Zeelen, Ex-Vorstandsmitglied. Sie sollen in der Zeit von Dezember 1994 bis April 1997 die persönlich haftenden Gesellschafter der Weberbank und die Komplementäre von fünf Fondsgesellschaften der LBB von der Haftung für Geschäftsverbindlichkeiten freigestellt haben. Vereinfacht lautet der Vorwurf: Haftungsrisiken wurden auf die Bank und damit auf den Steuerzahler abgewälzt, ohne dass dies im Jahresabschluss der Bank auch so offen gelegt worden wäre. So kam es dazu, dass für die Jahre 1997, 1998 und 1999 unvollständige Abschlüsse erstellt und von Wirtschaftsprüfern testiert wurden.

Andere Bankvorstände stehen nicht wegen Bilanzfälschung vor Gericht; bei Decken und Zeelen war die Beweislage für die Ermittler günstig, denn ihre Unterschriften sind auf den Freistellungserklärungen zu finden. Deswegen hofft man bei der Staatsanwaltschaft insgeheim, mit der Beweisaufnahme flott fertig zu werden, idealerweise in nur einem Tag. Dann würde man die angesetzten zwölf Verhandlungstage nicht brauchen und das Verfahren könnte schon zu Ende sein, wenn das nächste beginnt. Während sich Decken im Ermittlungsverfahren nicht zu den Vorwürfen äußerte, wies Zeelen sie zurück.

Das zweite Verfahren startet am 26. Mai. Wieder stehen Decken und Zeelen vor Gericht, diesmal wegen Untreue. Zehn Verhandlungstage sind anberaumt; zu vermuten ist, dass es länger dauert. Untreue ist ein schwammiger Paragraf mit diffuser Rechtsprechung. Mitangeklagt ist ein früherer leitender Mitarbeiter der LBB. Hier geht es um einen der so genannten Prominenten-Fonds, den LBB-Fonds Gehag 12. Er wurde 1993 aufgelegt; die Auflage als solche ist strafrechtlich nicht mehr zu verfolgen, da verjährt. Die Konstruktion des Fonds war für die Bank extrem nachteilig, weil alle Risiken bei ihr und damit beim Steuerzahler lagen. Der Fonds scheiterte im November 2000. Bei seiner Rückabwicklung sollen die Angeklagten in die eigene Tasche gewirtschaftet und sich zu Lasten der Bank einen Vorteil von rund 224000 Euro verschafft haben. Im Ermittlungsverfahren haben sie die Vorwürfe stets bestritten.

In beiden Verfahren ist nicht mit hohen Strafen zu rechnen. Bilanzfälschung wird weniger hart bestraft als Ladendiebstahl. Sie ist im Handelsgesetzbuch geregelt, die Höchststrafe beträgt drei Jahre. Auf Untreue stehen maximal fünf.

Fatina Keilani

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