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DIE FINANZIERUNG DER HAUPTSTADT: 1,4 Milliarden Euro vom Bund seit 1995

VERTRÄGEAm 20. Juni 1991 beschloss der Bundestag, dass Berlin Parlaments- und Regierungssitz werden soll.

VERTRÄGE

Am 20. Juni 1991 beschloss der Bundestag, dass Berlin Parlaments- und Regierungssitz werden soll. Ein Jahr später wurde ein Hauptstadtvertrag und 1994 ein Hauptstadtfinanzierungsvertrag abgeschlossen. 2001 wurde ein Anschlussvertrag für die Hauptstadtfinanzierung und ein Abkommen über die Kulturfinanzierung ausgehandelt. Seit 2006 steht im Grundgesetz, dass „die Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt Aufgabe des Bundes“ ist. Die laufenden Gespräche über zusätzliche Gelder vom Bund für Berlin sind weitgehend abgeschlossen.

BERLIN – BONN

Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums stellte der Bund Berlin für die hauptstädtische Verkehrsinfrastruktur, für die Kultur und Sonderbelastungen von 1995 bis 2006 fast 1,4 Milliarden Euro zur Verfügung. Zum Vergleich: Die ehemalige Bundeshauptstadt Bonn (einschließlich der Kreise Rhein/Sieg und Ahrweiler) erhielt als finanziellen Ausgleich der „Folgen des Verlustes des Sitzes von Parlament und Regierung“ über einen Zeitraum von zehn Jahren ebenfalls 1,4 Milliarden Euro vom Bund. Die Region Bonn hat eine Million Einwohner, Berlin rund 3,4 Millionen Einwohner.

HAUPTSTADTKOSTEN

Dazu gehören alle Sicherheitsmaßnahmen für Bundestag und Bundesregierung, für Staatsgäste und Diplomaten. Der größte Posten ist aber die Förderung der Kultur und der nationalen Gedenkstätten. Hinzu kommen die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme „Parlaments- und Regierungsviertel“, die voraussichtlich 2009 abgeschlossen sein wird, und aktuell die Verlängerung der U-Bahnlinie 5. Hauptstadtbedingte Sonderlasten im Bereich der Zivilgerichte und der Schulen mit internationaler Ausstrahlung werden vom Senat zwar geltend gemacht, vom Bund aber ignoriert. za

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