zum Hauptinhalt

Berlin: Die harte Hand – mit Bedacht

Innensenator Ehrhart Körting über den 1. Mai in Kreuzberg und das Bleiberecht von Flüchtlingen

Herr Körting, der 1. Mai steht bevor. Hat sich das Randalepotenzial verändert? Sind die Krawallmacher entpolitisiert?

Die Straftäter, die wir im vergangenen Jahr aufgegriffen haben, waren überwiegend politisch nicht vorbelastet. Es gibt eine klare Trennung zwischen den Leuten, die demonstrieren wollen und denen, die nachts um elf Uhr Mülleimer anzünden oder mit Steinen schmeißen. Das waren überwiegend jüngere, nicht politisierte Leute, deutsche wie auch arabisch oder türkischstämmige Jugendliche. Zur Vorbeugung bekommen uns bekannte Störer, die wir zum Störpotenzial zählen, gezielt Hausbesuche von Polizeibeamten, die sie darauf hinweisen, dass sie unter Beobachtung stehen. Allerdings zeigen die Erfahrungen der vergangenen Jahre, dass all diejenigen, die wir festgenommen haben, gar nicht zu den bekannten Störern gehörten.

Wie erreichen Sie im Vorfeld potenzielle Krawallmacher?

Die Polizei hat neben dem Anti-Gewalt-Training Schulen besucht und mit jungen Leuten gesprochen. Wir haben mit türkischen und arabischen Verbänden darüber gesprochen, dass Ansprechpartner von ihnen auf der Straße sind – wie im letzten Jahr, als sie den einen oder anderen Störenfried am Schlawittchen gepackt haben. Auch in diesem Jahr werden Anti-Konflikt-Teams und Zivilpolizisten am 1. Mai unterwegs sein, die sich speziell um Jugendgruppen kümmern werden.

Also setzen Sie auf Deeskalation wie im vergangenen Jahr?

Im Gegensatz zum Vorjahr haben wir eine Besonderheit: Wir haben keine NPD-Demonstration...

Aber trotzdem sind 9000 Polizisten im Einsatz, etwa 1000 Beamte mehr als im Vorjahr. Warum?

Zur Polizeistärke sage ich nur: Es wird ausreichend Polizei vorhanden sein. Wir haben nämlich sowohl am 30. April als auch am 1. Mai unzählige Veranstaltungen mit Tausenden von Teilnehmern. Allein der DGB hat einen Lauf mit 1000 Läufern, eine Kundgebung, eine Demonstration, einen Skater-Lauf, einen Motorradkorso angemeldet. Hinzu kommen noch diverse Feste in den Bezirken und zwei Revolutionäre 1.-Mai-Demos wie auch im Vorjahr. Bei solchen Massenveranstaltungen braucht die Polizei eine Art Raumdeckung, also Einheiten, die schnell auf Eskalationen irgendwo in der Stadt reagieren können. Neben all den Veranstaltungen muss ja auch noch der reguläre Polizeidienst aufrechterhalten werden.

Erwarten Sie weniger Randale am 1. Mai als die Jahre zuvor?

Es wird vermutlich weniger Eskalation geben. Nach unseren Informationen werden viele linke Demonstranten zu den NPD-Gegenveranstaltungen in Leipzig und Magdeburg fahren. Ob sich das zahlenmäßig auswirkt, weiß ich nicht. Ich kann mir aber vorstellen, dass einige der Überzeugung sind, lieber gegenüber der NPD als gegenüber dem Polizeipräsidenten Gesicht zu zeigen.

Warum verhängt man am 1. Mai nicht in Kreuzberg wie im Mauerpark ein Flaschen- und Dosenverbot?

Theoretisch könnte man ein solches Verbot durchsetzen. Aber das ist nicht das Kreuzberger Problem: Dort hatten wir mehr Probleme mit Pflastersteinen als mit Flaschen. Wir lassen schon Baustellen präventiv räumen oder verhängen Halteverbote. Wenn ich die Pflasterstein-Problematik aber wirklich lösen will, müsste ich Kreuzberg mit einer Asphaltdecke überziehen. Das wäre städtebaulich sehr abscheulich.

Kommen wir zu einem anderen Thema. Seit diesem Jahr gibt es in Berlin eine neu zusammengesetzte Härtefallkommission. Sie setzt sich für Leute ein, die eigentlich abgeschoben werden sollen. In wie vielen Fällen folgen Sie der Empfehlung der Kommission, in wie vielen nicht?

Die Härtefallkommission hat in 108 Fällen ein Ersuchen um einen Aufenthaltstitel gestellt. Dem bin ich in 68 Fällen gefolgt. Wir haben also in 68 Fällen, in denen die Gesetze sagten, die Betroffenen könnten nicht in Deutschland bleiben, aus humanitären Gründen entschieden: Die Betroffenen sollen bleiben. Neben diesen Ersuchen gab es weitere 36 Fälle – da ging es um Menschen, die zwar kein Recht auf einen Aufenthaltstitel haben, doch aus rechtlichen oder humanitären Gründen nicht in ihre Heimat zurückehren können. Diese früher Geduldeten bekommen auch einen Aufenthaltstitel. Oder es ging um Ehegattennachzug, den wir ermöglicht haben, wenn jemand ein Einkommen nachweisen konnte.

Nach welchen Kriterien entscheiden Sie?

Die Härtefallkommission soll dringende humanitäre oder persönliche Gründe dafür feststellen, dass ein Ausländer in Deutschland bleibt. Das bedeutet nicht, dass die Innenbehörde automatisch sagt: Der bleibt hier. Außerdem geht das Gesetz davon aus, dass ein öffentliches Interesse den Verbleib des Ausländers rechtfertigen muss. Die Innenbehörde prüft – unter anderem auch, ob der Lebensunterhalt des Ausländers gesichert ist. Da kommen die Betroffenen oft mit Bescheinigungen etwa über eine Tätigkeit in der Gastronomie, auf dem Bau oder im Gartenbau. Das sind Arbeitsangebote für 600 oder 800 Euro. Sie werden immer ergänzende Sozialhilfe brauchen. Ich kann nicht ständig Härtefall-Entscheidungen zu Lasten der Sozialhilfe treffen. Diese Leute bilden eine Arbeitslosenreserve. Außerdem besteht dann kein öffentliches Interesse, wenn jemand eine Reihe von Straftaten begangen hat oder zu Haftstrafen von drei Jahren und mehr verurteilt worden ist.

Wenn viele Fälle so klar sind – wofür dann in solchen Fällen eine Kommission?

Die Kommission entscheidet, welche Fälle sie aufnimmt. Ich glaube, die machen sich da eine ganze Reihe von Gedanken. Auch strafrechtlich relevante Fälle sind nicht immer unproblematisch. Wenn jemand, der formal Ausländer ist, aber seit dem ersten Lebensjahr hier lebt, strafrechtlich stark belastet ist, stellt sich die Frage, ob der Libanon oder die Türkei oder wir für dessen Sozialisation verantwortlich sind. Aber das sind keine Einzelfälle. Deshalb muss auf Dauer der Gesetzgeber entscheiden, wie wir mit ihnen verfahren sollen.

Wie soll diese Entscheidung aussehen? Braucht man – frei nach dem bayerischen Innenminister Günter Beckstein – ein „Mehmet“-Gesetz?

Wir haben einen besonderen Ausweisungsschutz für Minderjährige. Ich glaube aber, dass man auf mittlere Sicht nicht um solche Regelungen herumkommt. Es ist populär zu sagen: Die müssen alle raus. Aber diese Leute sind hier aufgewachsen. Das wird irgendwann bedeuten, dass wir auch für sie zuständig sind. Zu solch einem Gesetz müsste man sich durchringen. Ich sehe dafür aber keine Mehrheit, weder im Bund noch im Land.

Angenommen, Änderungen am Zuwanderungsgesetz wären leicht zu machen: Sollte man zu einer Regelung für Bürgerkriegsflüchtlinge kommen?

Da haben wir ja schon in vielen Fällen Ersuchen stattgeben. Ich glaube, wir sollten bei Bürgerkriegsflüchtlingen eine Regelung für diejenigen finden, die hier mit Kindern leben, die schon schulisch integriert sind. Das ist die Problematik: Kinder, die hier seit acht oder zehn Jahren in die Schule gehen. Für die wäre eine Integration in den Heimatländern eine Integration in der Fremde. Schwierig sind diese Fälle trotzdem. Nicht selten haben die Eltern die Behörden getäuscht, etwa über die Bürgerkriegsflüchtlingssituation. Da fragt man sich: Kann ich es den Kindern vorwerfen, dass sich ihre Eltern den Aufenthalt in Deutschland erschlichen haben? Da habe ich in den meisten Fällen zugunsten der seit Jahren hier lebenden Kinder entschieden. Das werde ich in der Innenministerkonferenz auch wieder ansprechen – wegen der Kinder, nicht wegen der Erwachsenen.

Das Interview führten Sabine Beikler und Werner van Bebber

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false