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Berlin: Die „Kasachstan Lady“ möchte noch mehr Geld sehen

Von Fatina Keilani Bei den Dreharbeiten in Weißrussland war es kalt, und frostig ist auch das Nachspiel in Berlin: Die ehemalige Eiskunstläuferin Tanja Szewczenko verklagte den Berliner Filmproduzenten Artur Brauner auf Zahlung von 13 300 Mark Gage für ihre erste Filmrolle – und gewann in erster Instanz. Geklagt hatte sie im September 2000, Recht bekam sie im Mai 2001.

Von Fatina Keilani

Bei den Dreharbeiten in Weißrussland war es kalt, und frostig ist auch das Nachspiel in Berlin: Die ehemalige Eiskunstläuferin Tanja Szewczenko verklagte den Berliner Filmproduzenten Artur Brauner auf Zahlung von 13 300 Mark Gage für ihre erste Filmrolle – und gewann in erster Instanz. Geklagt hatte sie im September 2000, Recht bekam sie im Mai 2001. Brauner ging in Berufung. Am Freitag trifft man sich mitsamt der Anwälte um 11 Uhr 30 vor dem Kammergericht, die Verhandlung ist öffentlich.

Wir erinnern uns noch an den märchenhaften Aufstieg und jähen Fall der Tanja S.: Sie war eine junge, hübsche Eisprinzessin. Mehrmals wurde sie Deutsche Meisterin im Eiskunstlauf, errang aber nie höhere Titel als diesen, denn im entscheidenden Moment wurde sie immer krank. Danach muss sich Tanja Szewczenko, heute 24, für einen Laufbahnwechsel entschieden haben. Nachdem sie für Werbefotos und Modeaufnahmen posiert hatte, wuchs in ihr der Wunsch, Schauspielerin zu werden.

Der omnipräsente Berliner Filmmogul Artur Brauner war offenbar sogleich zur Stelle. In dem von ihm produzierten Melodram unter dem Arbeitstitel „Kasachstan Lady“ bekam Tanja Szewczenko schließlich die Hauptrolle. Sie spielte, was sonst, eine berühmte Eiskunstläuferin, die einem leukämiekranken und todgeweihten Waisenkind einen Herzenswunsch erfüllt. In den Cousin des Waisenmädchens verliebt sie sich. Übrigens tat sich Frau Szewczenko auch im wirklichen Leben mit ihrem Darstellerkollegen Daniel Fehlow zusammen, aber das sei nur am Rande verraten, denn hier geht es ja um Geld, nicht um Liebe.

Gedreht wurde von September 1998 bis April 1999 in Potsdam-Babelsberg und in Minsk. Ins Kino schaffte es der Film zwar nicht, aber die ARD strahlte ihn am vergangenen Weihnachtsfest im Fernsehen aus – unter einem anderen Titel: „Weihnachten für einen Engel“.

Pro Drehtag sollte Tanja Szewczenko, im Vertrag als „Nachwuchsschauspielerin“ bezeichnet, 3500 Mark netto als Gage erhalten. Es wurden aber mehr Drehtage als gedacht, weil die Crew schon an der Grenze Visa-Probleme bekam und auch das Filmen nicht so zügig ging wie gehofft. So jedenfalls die Darstellung von Szewczenkos Anwalt Martin Pröpper aus der Kanzlei Ulrich Weber und Partner. Brauner habe einige Drehtage einfach nicht bezahlt. Brauners Anwalt wollte sich dazu nicht äußern. Nach Pröppers Darstellung hat Brauner geltend gemacht, man habe sich in Weißrussland mündlich anders geeinigt, als im Vertrag stehe.

Dort seien seiner Mandantin 7000 Mark in bar in die Hand gedrückt worden – offenbar in der Annahme, damit seien alle weiteren Gagenschulden abgegolten. Dabei sei die Unterkunft in Weißrussland wirklich nicht zur Zufriedenheit der Darsteller gewesen, so Anwalt Pröpper. „Warum sollte man denn im Preis runtergehen, wenn die Bedingungen schlechter sind als erwartet?“, fragt Pröpper und gibt zu bedenken: „Und außerdem hätte man sich die 7000 Mark doch in so einem Fall quittieren lassen, oder?“

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