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Berlin: Die Kassen füllen sich wieder

Die Parteien, die mindestens ein Prozent der Zweitstimmen geholt haben, erhalten Wahlkampfkostenerstattung

Der Wahlkampf war teuer, mehrere Millionen Euro haben die Parteien investiert. Nun aber bekommen die erfolgreicheren Bewerber eine Wahlkampfkostenerstattung, die in manchen Fällen einen Großteil der Kosten deckt oder sogar – bei den „Grauen“ und der WASG – einen Überschuss bringt. Die Grundlage bildet das Parteiengesetz. Grundsätzlich muss eine Partei in Berlin ein Prozent der gültigen Zweitstimmen auf sich vereinen, um Anspruch auf die Erstattung zu haben. Nach Angaben der Abgeordnetenhausverwaltung erhält jede Partei bis zur nächsten Wahl jährlich 50 Cent pro gewonnener Stimme – in Berlin also fünf Jahre lang.

Für die SPD bedeutet dies, dass die 423 912 Stimmen eine Summe von rund 212 000 Euro pro Jahr ergeben. Bei einer fünfjährigen Legislaturperiode kommen 1,06 Millionen Euro zusammen. Zum Vergleich: Die Kosten des SPD-Wahlkampfs betrugen 1,4 Millionen Euro.

Der CDU -Landesverband kann mit rund 735 000 Euro in fünf Jahren rechnen – zuzüglich der Gelder, die über die Bundespartei fließen. Die Wahlkampfausgaben betrugen 750 000 Euro. Bei den Grünen stehen Kosten von 900 000 Euro den Erstattungen von rund 452 000 Euro gegenüber, während die PDS 750 000 Euro ausgab und mit 462 000 Euro rechnen kann. Die FDP investierte 330 000 Euro inklusive einiger Spenden; die zu erwartenden Erstattungen betragen 261 000 Euro. Nicht eingerechnet sind Ausgaben einiger Ortsverbände.

Von den kleineren Parteien haben drei Anspruch auf Erstattungen. Die rechtsextreme NPD , die nach eigenen Angaben bis zu 150 000 Euro in den Wahlkampf steckte, wird bei einem Zweitstimmenanteil von 2,6 Prozent rund 88 000 Euro in fünf Jahren zurückerhalten. Die WASG (2,9 Prozent) gab nur etwa 55 000 Euro aus und bekommt rund 101 000 Euro. Die Grauen (3,8 Prozent) kamen mit 21 000 Euro für den Wahlkampf aus und freuen sich auf Erstattungen von 132 000 Euro. „Wir haben alles ehrenamtlich gemacht“, sagte ein Sprecher. Nun könne die Seniorenpartei sich vielleicht einen bezahlten Mitarbeiter leisten.

Knapp unter der Kostenerstattungsgrenze blieben die Republikaner und die Tierschutzpartei mit je 0,9 Prozent. Keine Erstattung gibt es bei den BVV-Wahlen. Dass die Grauen, die WASG und die NPD den Einzug in manche Bezirksverordnetenversammlungen schafften, bringt keine direkten Mehreinnahmen für die Parteikassen. Allerdings erhält jeder Bezirksverordnete eine monatliche Aufwandsentschädigung von 295 Euro zuzüglich Fahrgeldpauschale und Sitzungsgeldern. Im Abgeordnetenhaus werden deutlich höhere Summen als Fraktionszuschüsse und Diäten gezahlt.

Insgesamt ist die Situation komplizierter. Es gibt auch Erstattungen, die zusätzlich fließen, wenn die in Berlin gewählte Gruppierung bundesweit agiert. Dann erhält der Bundesverband zusätzlich 35 Cent je Stimme. Wie viel Geld davon an den Landesverband zurückfließt, ist den Parteien überlassen.

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