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Berlin: Die Lautsprecher der rechten Gewalt

Erstmals muss sich eine Neonazi-Band als kriminelle Vereinigung vor Gericht verantworten – wegen rassistischer Botschaften in ihren Liedern

Sonnenbrille, das Basecap verkehrt herum über den Zopf gestülpt, silberne Ringe im Ohr und schwarze Bomberjacke. Ganz cool, ganz wichtig marschiert Michael R. durch das Berliner Kammergericht. Umringt von einigen Muskelpaketen mit kahl geschorenen Köpfen. Sie schirmen ihn ab. Wie einen Star. Wie ihren Star. Der 38-jährige Michael R. steht in dem Verdacht, Rädelsführer einer kriminellen Vereinigung gewesen zu sein. Als Sänger, Texter und Bandleader der rechtsextremen Rockgruppe „Landser“. Seit gestern sitzen R., der 35-jährige Bassist André M. und der 27-jährige Schlagzeuger Christian W. auf der Anklagebank. Schweigend, denn die Aussage verweigerten sie.

Die Bundesanwaltschaft betrat mit dem Verfahren juristisches Neuland. Erstmals hat sie eine Skinhead-Band als kriminelle Vereinigung angeklagt. „Es liegt ja nicht auf der Hand, eine Musikkapelle als kriminelle Vereinigung zu begreifen“, sagte Bundesanwalt Wolfgang Siegmund am Rande des Prozesses. Bei „Landser“ sei die Musik aber nur ein Transportmittel gewesen. „Um rechtsradikale Botschaften in die Jugendszene zu bringen.“ Die Band habe es aufgrund eines hohen Organisationsaufwandes und mit einem großen Maß an Konspiration geschafft, fast zehn Jahre lang solche Musik herzustellen. „Das spricht dafür, dass es sich um eine kriminelle Vereinigung handelte“, sagte der Bundesanwalt. Sollte das Gericht dieser Auffassung folgen, drohen den rechten Musikern Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren.

Gemeinsames Motiv der Mitglieder der 1992 gegründeten Band war es laut Anklage, den Soundtrack für eine „arische Revolution“ zu liefern. In den Texten werde zu Hass, Massenmord und Gewalt gegen Türken, Afrikaner, Juden, Sinti und Roma, Linke, die Bundesregierung und zum Mord an prominenten Nazi-Gegnern wie Michel Friedman aufgefordert. Der Papst werde beleidigt, führende Politiker als „Bande von fettgefressenen Ratten“ verunglimpft. Neben Bildung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung wird den drei Angeklagten Volksverhetzung, Verunglimpfung des Staates und das Verbreiten verfassungswidriger Propaganda vorgeworfen.

„Heimlichkeit, Konspiration und Abschottung nach außen verbanden die Angeschuldigten zu einer verschworenen Gemeinschaft“, heißt es in der Anklageschrift. Ab 1993 soll „Landser“ in den Untergrund abgetaucht sein. Ihre CDs mit Hetzparolen im Stil der NS-Propaganda wurden im Ausland hergestellt, über Mittelsmänner nach Deutschland eingeführt und über „Vertraute“ in der rechten Szene verkauft. Angeblich mit Gewinn. „Landser“ soll beispielsweise für die CD „Republik der Strolche“ Mitte der 90er Jahre 34 000 Mark kassiert haben.

Im Herbst 2001 schlug die Polizei nach monatelangen Ermittlungen zu. Weil Skinhead-Musik als ein Wegbereiter für rechte Gewalttaten gilt. Aber eine Musikgruppe als kriminelle Vereinigung? „Das ist ist rechtlich heiß umstritten, und ich halte es für nicht nachweisbar“, sagte der Verteidiger von R. Als Zeuge wird möglicherweise auch ein früherer Informant des Bundesamtes für Verfassungsschutz aussagen. Der V-Mann Mirko H. hatte sich am Vertrieb einer CD der rechten Kultgruppe beteiligt und ist in Sachsen bereits zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt worden. Der Prozess vor dem Kammergericht wird voraussichtlich bis Ende August dauern.

Kerstin Gehrke

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