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Berlin: Die meisten Laubenpieper brauchen nicht um die Datsche zu fürchten - es sei denn, sie sind Verkehrsprojekten im Wege

Der weitaus überwiegende Teil der Kleingartenflächen von insgesamt 3500 Hektar ist langfristig gesichert. Die Bestandssicherheit resultiere aus den Bindungen des Bundeskleingartengesetzes in Verbindung mit dem aktuellen Flächennutzungsplan (FNP), teilte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit.

Der weitaus überwiegende Teil der Kleingartenflächen von insgesamt 3500 Hektar ist langfristig gesichert. Die Bestandssicherheit resultiere aus den Bindungen des Bundeskleingartengesetzes in Verbindung mit dem aktuellen Flächennutzungsplan (FNP), teilte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit. Aktuell müssten lediglich Kleingärten für wichtige Verkehrsprojekte wie den Wasserstraßenausbau, den Ausbau der Bundesautobahn 100 oder des Bahnhofs Papestraße aufgegeben werden.

Nach Darstellung der Senatsverwaltung sind 2250 Hektar der Flächen dauerhaft gesichert. Dabei handele es sich um Dauerkleingärten, die mit einem Bebauungsplan gesichert sind, beziehungsweise um so genannte fiktive Dauerkleingärten. Deren Pachtverträge wurden bereits vor Inkrafttreten des Bundeskleingartengesetzes (1983) oder im Ostteil der Stadt vor der deutschen Vereinigung geschlossen und befinden sich in landeseigenem Besitz.

50 Hektar sind den Angaben zufolge zwar keine Dauerkleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes. Sie sollen aber laut FNP langfristig als Grünfläche/Kleingarten erhalten bleiben.

360 Hektar der kleingärtnerisch genutzten Areale sind Flächen so genannter fiktiver Dauerkleingärten, die mittelfristig für andere städtische Nutzung erforderlich werden können. Sie sind im FNP nicht als Grünfläche/Kleingarten dargestellt, genießen aber eine Schutzfrist bis 2004. Nur 36 Hektar davon würden in den Liegenschaftsfonds aufgenommen. Eine Nutzungsänderung könne nur durch einen Bebauungsplan oder ein Planfeststellungsverfahren erfolgen.

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